Minderjährige Begünstige einer Risikolebensversicherung

Hallo zusammen,

ich stelle mir derzeit folgende Frage: Person A hat eine RLV dessen Begünstigte seine Noch-Ehefrau und Mutter der Kinder ist. Nun möchte er aufgrund von Trennung als neue Begünstigten der RLV seine Kinder einsetzen. Allerdings wäre dann im Todesfall ja wiederum die Noch-Ehefrau indirekt diejenige, die als Vormund der Kinder über das Geld entscheidet. Ist es daher möglich, als Begünstigte die Kinder und als Vormund für die RLV-Summe die Eltern von Person A einzusetzen, so dass die Noch-Ehefrau nicht über das Geld verfügen kann?
Wie wäre es stattdessen, wenn Person A sich selbst als Begünstigten einsetzt und dadurch die Kinder als Erben das Geld erhalten? Käme die Ex-Ehefrau und Mutter dann an das Geld?
Oder gibt es eventuell eine einfachere Lösung?

Beste Grüße

Dass ändert rein praktisch gar nichts. Wie schon zur Zeit hat die Mutter das Sorgerecht für die Kinder und verwaltet das den Kindern zufallende Geld. Im Sinne und für die Kinder natürlich, das kann man weit auslegen.

Ich würde mich rechtlich beraten lassen, wie man das regeln kann damit deinem Wunsch entsprechend „nur“ die Kinder über das Geld verfügen können.

Die Eltern als Begünstigte eintragen ? Könnte man sicher machen, das Problem liegt in deren Alter. Also schlicht gesagt ob sie noch lange leben werden um die Verwaltung vorzunehmen .

MfG
duck313

Kannst du das mal laut für dich wiederholen? Sich selbst bei einer Risikolebensversicherung als Begünstigten anzugeben? :woman_facepalming:

1 Like

Gerne :wink: und so idiotisch ist es nicht, denn das hat mir die Versicherung selbst vorgeschlagen. Schließlich tritt das Geld dann die normale Erbfolge an.
Das wiederhole ich sogar für dich nochmal laut :slight_smile:

1 Like

Mein Gedanke wäre in dieser Hinsicht die Auszahlung des Erbes auf ein bestimmtes, erreichtes Alter der Kinder festzulegen. Z. B. das die Auszahlung erst erfolgt, wenn das jüngste Kind volljährig geworden ist.

2 Like

Und dann könnte man in einem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der das Erbe der Kinder bis zu einem zu definierenden Zeitpunkt verwaltet.

4 Like

Damit wir über dasselbe Thema sprechen: Bei einer Risikolebensversicherung deckt man den Zeitraum ab, der bei der Rentenversicherung als Wartezeit dient. Man kann Tod und Invalidität versichern. Bei Invalidität kann man sich selbst als Begünstigter einsetzen. Desweiteren hat man die Möglichkeit, dass nach Wegfall des Risikos (z.B. wenn man einen Rentenanspruch erreicht hat) nach einer Wartezeit eine Kapitalsumme ausbezahlt bekommen kann.
Welcher Art ist Deine Risikoversicherung ?
Udo Becker

1 Like

Nein das ist in diesem Fall anders. Die RLV deckt schlichtweg den Ausfall des Einkommens des Ehemann aufgrund von Tod ab, damit die Familie damit die Immobilie abbezahlen könnte. Und keine Auszahlung nach Ende der Laufzeit.
Hat mit Rente nichts zu tun.