Minderjährige Kinder erben Mietwohnung

Hallo, meine beiden Kinder, 10 und 12 Jahre alt, haben eine Ferienwohnung von ihrem verstorbenen Großvater geerbt. Diese ist momentan nicht vermietet und schreibt deshalb rote Zahlen. Ich verwalte das Erbe. Nun braucht es dringend einen Mietvertrag und ein Konto… Ich weiß absolut nicht, was genau zu tun ist und bitte Euch um Rat.
VG

Was genau meinst du ?
Es gibt Standartmietverträge etc ich verstehe deine Frage nicht, könnte auch am Kaffeentzug liegen

Weiterhin könnte bei den (wohl zu vermutenden) Summen der Gang zum spezialisierten Anwalt (z.B. Erb-/Mietrecht) langfristig die günstigere Option sein.

3 Like

Hallo,

ich denke, dass als erstes ein Mieter vonnöten ist. :- )

Wenn man so gar keine Ahnung hat, wird es wohl nicht schaden, der Ortsgruppe von Haus + Grund beizutreten (50-100 Euro/Jahr). Dort erhält man rechtlichen Beistand und vor allem Standardmietverträge, die sich - im Gegensatz zu dem, was man so im Internet findet - auf der Höhe der Zeit und Rechtsprechung befinden.

Ein separates Konto für Mietangelegenheiten einzurichten, ist sicherlich eine gute Idee, damit sich Deine Vermögenssphäre nicht mit der der Kinder/Vermieter überschneidet und so Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Wohnung unter sich bleiben. Das hilft dann auch später bei der Steuererklärung.

Das Konto eröffnen dann die Sorgeberechtigten für ihre Kinder. Das sollte kein größeres Problem darstellen. Neben dem Konto, auf dem dann die späteren Mieteinnahmen und Vorauszahlungen für die Betriebskosten eingezahlt werden, von dem Handwerker und ggfs. die sogenannten Hausgelder abgebucht werden, wird dann später wahrscheinlich noch ein Mietkautionskonto (Sparkonto) benötigt.

Gruß
C.

5 Like

Zunächst einmal sollte man klären, was man mit der Wohnung überhaupt machen will. Kurzzeit-Vermietung an Feriengäste ist eine vollkommen andere Geschichte als eine dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken. Dazu sollte man sich zunächst vor Ort vorsichtig erkundigen, was offiziell überhaupt zulässig ist. Ferienvermietung wird vielfach mehr oder weniger legal betrieben, und wenn es die Wohnung der Kinder ist, dann sollte man sich gut überlegen, welche Risiken man diesbezüglich einzugehen bereit ist. Bei zulässiger und weiterhin gewünschter Ferienvermietung muss man sich dann Gedanken um die Wirtschaftlichkeit und praktische Probleme machen. Wer kümmert sich vor Ort um Reinigung und Reparaturen, …

6 Like

Danke für Eure Hinweise und Fragen!
Es soll eine Kurzzeit-Vermietung für Feriengäste sein. Das wurde vor 3 Jahren (damals durch den Opa) schon mal gemacht, und hatte gut geklappt. Das wollte ich jetzt auch wieder machen. Dazu wollte ich einen Vertrag mit einem Dienstleister für die Vermietung von Ferienwohnungen abschließen. Die kümmern sich um alles und nehmen ca 20% vom Gewinn dafür. Ein finanzielles Risiko besteht also nicht. Außerdem braucht es ein Bankkonto für die Einnahmen und Ausgaben. Aber auf welchen Namen läuft der Vertrag? Und was für ein Konto? Ein Kinderkonto geht ja schlecht. Zudem sind es auch zwei Kinder. Das ist mir alles ein organisatorisches Rätsel. Auch wegen der Steuer :thinking: Was darf man, was muss man? Notfalls muss ich mich von einem Anwalt in einer Kanzlei beraten lassen. Die betreut ja mehrere Rechtsgebiete. Mein Steuerberater hat sich mit zwei Kollegen darüber unterhalten und sie kamen zu dem Schluss dass es ein Träuhandkonto sein müsste. Aber ich möchte auch nichts Kompliziertes in die Wege leiten was nicht sein muss. So ein Schlamassel… Bei der Volksbank haben sie ein riesen Theater gemacht. Wollen die Zustimmung vom Familiengericht haben, dafür dass ich mich um die Vermietung kümmern darf und auf einem Konto von Minderjährigen Einnahmen und Ausgaben sein dürfen.

wohl eher vom Umsatz.

Sicher? Um alles? Das glaube ich nicht.

In der gegebenen Situation scheint es mir sehr viel passender, eine Vermietung - möbliert oder teilmöbliert oder leer - auf mittlere bis längere Fristen ins Auge zu fassen. Wie sieht es denn damit aus? Ist die Lage pur touristisch, oder käme das auch in Frage?

Die willl nicht die Volksbank haben, sondern der Gesetzgeber. Warum lässt Du Dich in diesem Zusammenhang nicht fachkundig beraten? Ein StB ist kein Zivilrechtler.

Wenn Du einen so einfachen Verwaltungsakt - der beiläufig selbstverständlich ist, wenn Du über Vermögen verfügst, das Dir nicht gehört - als Riesentheater ansiehst, und die Trennung von Vermögenssphären durch getrennte Konten als komplizierter als deren wildes und planloses Durcheinanderühren ansiehst, sollte meines Erachtens von jeder Vermietung, auch einer „einfachen“ auf längere Fristen, abgesehen werden, und geklärt werden, wie genau unter den gegebenen Bedingungen das Objekt versilbert werden kann.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Die Kinder befinden sich ohne ausdrückliche Erbauseinandersetzung aktuell ggf. noch mit Dritten in einer ungeteilen Erbengemeinschaft. Das müsste man zunächst einmal klären. Verebt werden nicht einzelne Sachen sondern nur Teile vom "großen Kuchen ", ggf. mit Regelungen zur Verteilung und Anrechnung konkreter Dinge. Oder war die Wohnung vielleicht ein Vermächtnis? Stehen die Kinder denn schon im Grundbuch? Wenn ja, wie? Als in Erbengemeinschaft oder zur ideellen Hälfte?
Da braucht es zunächst mal Klarheit und ist ggf. noch was zu tun. Ziel muss die Eintragung zur Ideellen Hälfte sein. Dann bilden die beiden automatisch eine GbR und als solche können sie dann Verträge schließen und wirtschaftlich aktiv werden, also auch ein Konto eröffnen, über das dann die Einnahmen aus der Vermietung reinkommen und die Kosten begleichen werden. Natürlich ist eine solche GbR dann auch steuerpflichtig, man muss sich mit der Frage der Umsatzsteuer beschäftigen, …

Ist das nicht ein bisschen viel für Kinder in dem Alter? Auch wenn das mit gewissen Hürden möglich sein soll, wenn ich das richtig verstanden habe …

es passiert bei einer Erbengemeinschaft

und man kann nichts dafür oder dagegen tun.

Auch deswegen der Vorschlag, zuallererst zu untersuchen, wie das Objekt versilbert werden kann, bevor man sich vom Familiengericht einen Pfleger ins Haar setzen lässt, weil der Vormund mit seinen Aufgaben in diesem Zusammenhang erkennbar überfordert ist.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Wie @Aprilfisch schon schrieb, passiert da viel ganz automatisch von Gesetzes wegen, bzw. muss aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus alternativlos genauso und nicht anders gemacht werden. Wenn man sich etwas damit beschäftigt, ist das auch kein allzu großes Hexenwerk. Jedes Ehepaar, das eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung vermietet, muss da auch durch.

Aber es stellt sich natürlich immer die Frage, ob ein Verkauf nicht die bessere Alternative wäre. Ferienvermietung hat durchaus ihre Tücken und muss nicht immer lohnend sein. Aber um das hier bewerten zu können, bräuchte man erst einmal konkrete Daten zum Objekt und den persönlichen Befindlichkeiten der Beteiligten. Manche Leute hängen an Opas Wohnung in der unsanierten Betonburg aus den 70ern mehr, als es wirtschaftlich zu begründen wäre. Aber das ist eben deren Entscheidung.