Minderjährige mit email-adresse Gefahr im Verzug?

Hallo Fachleute,

ein Minderjähriger (15) lässt sich von einem Bekannten eine email-Adresse einrichten. Die Vielfalt der Bestellseiten hat es ihm sehr angetan und er würde auch sehr gerne mit seinem eigenem Geld etwas bestellen.

Er durfte bereits in der Vergangenheit selbständig viel Zeit im www verbringen. D.h. man kann es ihm kaum mehr verwehren/abschalten.

Wie Gross wird die Gefahr angesehen, daß er Bestellungen oder andere Handlungen mit seiner eMail-Adresse ausführt, für die die Eltern haften müssen?

Anders gesagt, was könnte er damit ungutes anstellen?

mfG Schorsch

Mahlzeit!

Wie Gross wird die Gefahr angesehen, daß er Bestellungen oder
andere Handlungen mit seiner eMail-Adresse ausführt, für die
die Eltern haften müssen?

Das hängt nicht mit der Mail-Adresse zusammen. Wer er geistig fit genug is, hat er sich ruckzuck ne neue Adresse eingerichtet. Das is ja nu auch kein Hexenwerk.

Problematisch seh ich eher, dass Online-Händler oftmals ein Mindestalter von 18 Jahren fordern, was auch verständlich ist. Erschleicht er sich mit Daten anderer bzw falschen Identitätsdaten irgendwelche Leistungen, wirds unter Umständen brenzlig, weil man das durchaus als Urkundenfälschung auslegen kann.

Aber, wie bereits gesagt, mit der Mail-Adresse hat das Ganze herzlich wenig zu tun.

Anders gesagt, was könnte er damit ungutes anstellen?

Von unbedarften Mails bis hin zum Spambot is so ziemlich alles möglich oder auch nich.

mfG Schorsch

Gruss

Mutschy

Hallo Schorsch,

Wie Gross wird die Gefahr angesehen, daß er Bestellungen oder
andere Handlungen mit seiner eMail-Adresse ausführt, für die
die Eltern haften müssen?

Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Grüße von
Tinchen

Moin,

Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, möglicherweise schon.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

Wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, möglicherweise
schon.

Nein. Dann haften sie für die Verletzung der Aufsichtspflicht.

Anyway, bei einem 15jährigen Kind sehe ich bezüglich irgendwelcher Bestellungen kein Problem. Wenn’s zu viel ist, wird die Sache für unwirksam erklärt und gut. Siehe §107 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html), §108 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html)
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für die Antworten,

aus eigener Erfahrung weiss ich daß man eine eMail-Adresse mit fiktivem Namen und erfundener Adresse problemlos anmelden kann.
Der Provider wird schon wissen, wo die Adresse richtig zugeordnet werden kann (hoffe ich), bin da eher fachfremd

Bestelle selbst wie die meisten Leute sehr gerne sehr viel mittlerweile im www

Wenn nun ein Jugendlicher egal welchen Alters diese Möglichkeit besitzt, könnte im Falle von Missbrauch lediglich der Anschlussnehmer festgestellt werden und haftbar gemacht werden, oder sehe ich das falsch?

In dem Haushalt leben Kinder im Alter von 10 bis 15 und natürlich die Erwachsenen. Wie sollte denn der Verursacher festgestellt werden???

Ich seh schon, vorbeugende Aufklärung und Hoffen auf Vernunft ist wohl die einzige rechtssichere Lösung…

Danke nochmal, Schorsch