Hallo zusammen,
mal angenommen, ein 17-jähriges Mädchen wird Mutter. Bis zum 18. Geburtstag der Mutter sind es noch fünf Monate. Das Standesamt hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass eine minderjährige Frau ein Kind geboren hat, daraufhin stellt das Jugendamt beim zuständigen Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Amtsvormundschaft. Das Gericht entscheidet dann Bezug nehmend auf § 1791c BGB. Was passiert denn nun, wenn die Kindesmutter 18 Jahre alt wird? Geht das Sorgerecht in allen Punkten dann automatisch auf die Kindesmutter über oder muss die Kindesmutter dann Antrag beim Vormundschaftsgericht stellen?
Schon mal Danke für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
Viele Grüße aus dem Sauerland
Micha