Minderjährige schleißen Verträge ab

Hallo!
Mich interessiert dieses im Titel genanntes Gebiet sehr. Ich brauche mal Bestätigung, ob meine Ansicht richtig ist (oder auch nicht):
Ein Minderjähriger /z.B. 13-jähriger ordert eine Dienstleistung per Internet, welche 59€ kostet (z.B. die populäre „Lebensprognose“). Nun kommt ein Brief, welcher den Haushalt auffordert, die offenen 59€ zu bezahlen. Da aber ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen hat, wird nur ein Betrag von 30% der Rechnung fällig.

Stimmt das oder nicht?
Wäre um Antwort dankbar!

Hallo Hendrik,

woher kommen denn diese 30%?

Entweder ist etwas rechtskräftig oder nicht. Bin daher jetzt echt etwas verblüfft. Dreikäsehoch = 30%…???

Gruß!

Horst

Hallo!

Da aber ein
Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen hat, wird nur ein
Betrag von 30% der Rechnung fällig.

Stimmt das oder nicht?

Im Gesetz steht das nicht so. Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam und wenn die Eltern nicht zustimmen, schaut das Unternehmen in die Röhre. Anders als ein 14jähriger hat der 13jährige auch keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.

Hallo,

schau mal den Link an: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(der Artikel ist nur ein paar Artikel unter deinem und enthält einen brauchbaren Link)

MfG Tobias

Auch hallo.

Okay, der Thread mit ‚dem brauchbaren Link‘ wurde ja schon genannt.
Den Bericht mit dem Taschengeldparagraphen gibt es hier dennoch noch einmal: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/09/07/tasc…

mfg M.L.

Danke für die zahlreichen Antworten, Richtigstellungen und Verweise! Werde mir das jetzt merken, um in der Zukunft mit diesem Wissen zu glänzen :wink:

Wäre wohl ziemlich okay …
… dass Internet-Firmen in diesen Fällen voll in die Röhre gucken. Es wird mit Internet-Abzocke soviel Schindluder getrieben, dass es diesen Firmen gehört, dass sie ein gewisses Risiko haben, welches Familienmitglied jetzt von einem Familien-Internetanschluss auf den Enterknopf gedrückt hat. Da sollen die Internetfirmen in der Pflicht bleiben, sich Alter usw. in geeigneter Weise bestätigen zu lassen. Das ließe sich übrigens auch noch auf zwar volljährige, aber entmündigte Mitmenschen ausdehnen …

Warum soll das Internet bei alles Vorteilen nicht für gewisse Leute auch Nachteile haben?

Wenn ein Jugendlicher in einen Laden geht, um Spirituosen zu kaufen, kann der Laden (theoretisch:smile: über Ausweis-Zeigen das Alter und damit die Berechtigung zum spirituosenkauf überprüfen.

Gruß, Dietmar