Hallo zusammen,
mal angenommen, ein 17-jähriges Mädchen wird schwanger. Bei der Geburt des Babys ist das Mädchen ebenfalls noch 17 Jahre alt. Normalerweise hat doch dann automatisch das Jugendamt die Vormundschaft für das Baby. Wann muss die werdende Mutter bzw. deren Erziehungsberechtigte die Übertragung des Sorgerechts für das Baby beantragen? Muss das Jugendamt von der Schwangerschaft informiert werden, und wenn ja, wann?
Danke für Eure Antworten!
Einen schönen Tag wünscht
Micha
Hallo zusammen,
mal angenommen, ein 17-jähriges Mädchen wird schwanger. Bei
der Geburt des Babys ist das Mädchen ebenfalls noch 17 Jahre
alt. Normalerweise hat doch dann automatisch das Jugendamt die
Vormundschaft für das Baby.
Nicht notwendigerweise. Das ist von Amts wegen nur dann der Fall, wenn die 17-jährige unverheiratet ist, § 1791c BGB.
.Wann muss die werdende Mutter bzw.
deren Erziehungsberechtigte die Übertragung des Sorgerechts
für das Baby beantragen?
Am besten unverzüglich beim Familiengericht, dann kann die Oma/der Opa statt des Jugendamts schon vor der Geburt zum Vormund bestellt werden.
Gruß
smalbop
Hallo,
erst einmal ist es nicht unbedingt ein Nachteil, wenn ein Jugendamt die Amtsvormundschaft übernimmt. Denn es hilft zum Beispiel bei der Vaterschaftsfeststellung, Unterhalts- und Erbschaftsangelegenheiten etc., womit manche 17-jährige vielleicht überfordert wäre. Auch Hilfen für das Kind und die minderjährige Mutter können schnell installiert werden. Denn das Jugendamt weiß, welche Möglichkeiten es gibt.
Soweit ich weiß, wird spätestens bei Geburt des Kindes eine Meldung an das Jugendamt gemacht. Auch bei der Anmeldung des Kindes erfolgt meines Wissens diese.
Es macht Sinn im Vorfeld mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen und verschiedene Möglichkeiten zu besprechen. Auch ob die Möglichkeit, dass die Großeltern zum Vormund ernannt werden in Betracht gezogen werden soll und wie und wann wer den Antrag stellen muss.
Die Großeltern sind weiterhin sorgeberechtigt für die 17-jährige nicht aber automatisch für das Enkelkind.