Hallo, habe mal eine kurze Frage. Im Testament wurde verfügt das die Tochter und die Enkel enterbt sind und die Urenkel zu gleichen Teilen mit 18 Jahren erben sollen. Sind dann die Eltern der Minderjährigen für die Verwaltung des Geldes bis zur Volljährigkeit zuständig?? Wenn ja gibt es dann Auflagen vom Gericht wie man es verwaltet oder kann man das nach besten Gewissen selber entscheiden???
Die Kinder des Erblassers können Pflichtteilsansprüche beim Eintritt des Erbfalles geltend machen. Im Übrigen können nur existente natürliche oder juristische Personen ein Erbe antreten. Gibt es solche Erben zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht, verfällt das Erbe zu Gunsten des Fiskus. Sind minderjährige Unrenkel zum Zeitpunkt des Erbfalleintrittes existent, bestimmt das Nachlass/Familiengericht einen Nachlasspfleger, sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist, bis zur Volljährigkeit der Urenkel.