Ich arbeite als Sozialpädagoge in Norddeutschland im Kinder- und Jugendnotdienst. In unserer Abteilung kümmern wir uns um minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen. Die Jungs werden bei uns so lange in Obhut genommen, bis das Jugendamt eine Wohngruppe oder dergleichen gefunden hat.
Ende Februar kam ein Junge (B, 14 Jahre alt) aus Afghanistan zu uns, für den mir die Bezugsbetreuung zugeteilt wurde. B hat sich in vielen Dingen von der breiten Masse der anderen Jugendlichen abgehoben, so dass ich ihn sehr ins Herz geschlossen und ein besonders gutes, eigentlich schon freundschaftliches Verhältnis zu ihm hatte. Als er vor 4 Wochen in eine Jugendwohnung kam, hatten wir beschlossen, in persönlichem Kontakt zu bleiben. Eigentlich mache ich das bei ehemaligen Betreuten nicht, aber B ist da eine Ausnahme, da ich ihn einfach sehr gerne mag.
B hat hier in der Stadt viele Angehörige (Bruder, Tanten, mehrere Cousins und Cousinen). Er war zunächst sehr deprimiert, als wir ihn vor 3 Monaten aufgenommen hatten, aber nachdem er den Kontakt zu seinen Verwandten hier hatte, war er in einer sehr guten psychischen Verfassung.
Nun ist letzte Woche Folgendes passiert: Seine Mutter, mit der er damals zusammen geflüchtet ist und von der er auf der Flucht getrennt worden ist, ist hier in der Stadt angekommen. Somit ist die Inobhutnahme in der Jugendwohnung beendet. Die Ausländerbehörde (ABH) hat die Mutter unterschreiben lassen, dass sie mit B nach Nürnberg umverteilt wird. Da B minderjährig ist und die Mutter sorgeberechtigt ist, muss er mit. Ob die Mutter von der ABH genötigt wurde, die Umverteilung zu unterschreiben oder ob sie es im guten Glauben gemacht hat ohne zu wissen, was sie da unterschreibt, weiß ich nicht. Es wurden Fotos von B und seiner Mutter gemacht, und Bs Aufenthaltsgestattung wurde einbehalten. Bereits am nächsten Tag sollte die Umverteilung nach Nürnberg stattfinden.
Zurück in der Jugendwohnung, hat B ernst zu nehmende Suizidabsichten geäußert, falls er hier aus der Stadt raus muss und wieder von seinen Angehörigen getrennt wird. Darauf hin wurde er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeliefert, wo er jetzt immer noch ist. Ich habe ihn dort besucht, sein psychischer Zustand ist erschreckend. Mir tut die ganze Sache sehr leid. Meine pädagogische Arbeit von zwei Monaten mit diesem Jungen hat die ABH innerhalb kürzester Zeit zunichte gemacht, ohne Rücksicht auf Verluste. In einem Entwicklungsbericht, den ich mal über ihn geschrieben hatte, habe ich erwähnt, dass es für seine psychische Verfassung notwendig ist, dass er den persönlichen Kontakt zu seinen Verwandten in der Stadt behält. Allerdings war dieser Bericht nur für das Jugendamt, nicht für die ABH.
Da seine Mutter hier ist, hat er vom Amt natürlich keine Unterstützung mehr (in Bezug auf Jugendamt, Vormund, Jugendwohngruppe). Ein Anwalt ist in die Angelegenheit involviert, aber da ich beruflich nichts mehr mit B zu tun habe, weiß ich auch nichts über den aktuellen Stand.
Ich kann nicht verstehen, warum ausgerechnet B weit weg in eine andere Stadt umverteilt werden soll. Er ist der letzte, der das verdient hat. Da gibt es in unserer Einrichtung noch ganz andere Kaliber.
Ich möchte B sehr gerne helfen. Klar helfe ich ihm schon damit, dass ich für ihn da bin, ihn besuche und ihm zuhöre, das hat er mir auch gesagt. Aber ich möchte ihm gerne fachlich helfen, hier in der Stadt bleiben zu dürfen.
Deshalb meine Fragen:
- Was kann ich rechtlich gesehen für ihn tun?
- Oder was kann (wenn ich es nicht selbst tun darf) sonst rechtlich gemacht werden?
- Darf die ABH weiterhin Bs Gestattung einbehalten, solange er noch in der Stadt (wenn auch in der Psychiatrie) ist?
- Welche Möglichkeit(en) gibt es, damit er nicht umverteilt wird?
