minderjähriger Ladendieb

Hallo!

Ein 12jähriger stiehlt in einem Drogeriemarkt eine Packung
Kondome und wird dabei ertappt. Die Filialleiterin nimmt eine
„Strafanzeige“ auf, die von der Mutter unterschrieben wird. (Die
Polizei wird nicht hinzugezogen.)

  • Ist diese „Strafanzeige“ ein formaler Akt, der lediglich
    betriebsintern abgehandelt wird - oder wird diese Strafanzeige im
    Weiteren an die Polizei bzw. an die Justizbehörden weitergeleitet?
  • Falls dieser Vorfall an die Polizei geht: Wo wird diese Straftat
    registriert und wie lange bleibt sie aktenkundig? Welche eventuellen
    Konsequenzen könnten sich hieraus für den noch strafunmündigen Jungen
    ergeben?

Danke im voraus für Eure Mühe!

MfG,
Renardo

Doppelposting
Wurde im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ bereits erörtert.

Noch mal: Dem Kleinen droht wegen der Strafunmündigkeit schlichtweg gar nichts.

Levay