Kann mir jemand sagen, ob ein 17-jähriger, ohne Zustimmung der Eltern einen Mietvertrag gültig abschliessen kann, wenn er die Miete selbst aus dem eigenen Arbeitserwerb bestreiten kann? Wenn ja, welche Gesetze gelten in diesem Fall?
Kann mir jemand sagen, ob ein 17-jähriger, ohne Zustimmung der
Eltern einen Mietvertrag gültig abschliessen kann, wenn er die
Miete selbst aus dem eigenen Arbeitserwerb bestreiten kann?
Wenn ja, welche Gesetze gelten in diesem Fall?
Ein Minderjähriger ist gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Eine Willenserklärung eines beschränkt geschäftsfähigen ist jedoch ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 1629 BGB) grunsätzlich schwebend unwirksam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html
Also: ohne Einwilligung des gesetzl. Vertreters ist ein Vertragsabschluss aus dem sich negative Folgen (> § 107 BGB) ergeben (z.B. Zahlungspflichten) nicht möglich.
Ich habe im Internet folgendes gefunden: Sie können nur mit Zustimmung Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Vormunds (gesetzliche Vertreter) Mietverträge abschließen.
Davon gibt es nur einige wenige Ausnahmen:
•Sie dürfen einen Mietvertrag alleine wirksam unterschreiben, wenn Sie mit Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters auswärts eine Berufstätigkeit aufnehmen
Kann aber die Beschreibung des Gesetzes im BGB und die Paragraphen nicht finden (was ich unbedigt brauche)