Guten Tag,
Ein minderjähriger ( 15 Jahre alt) entfernt die Schrift auf einem SChülerausweis und bedruckt diesen neu mit falschen Daten und versucht sich damit auszuweisen. Gleichzeitig läuft eine Anzeige wegen Ladendiebstahl (Wert ca 25 Euro).
Vorher hat sich der Junge nichts zu Schulden kommen lassen, die schulischen Leistungen sind gut.
Mit welcher Strafe hat der Junge zu rechnen, wenn er Reue zeigt und eine vollständige Aussage abgibt?
Vielen Dank
Deine Frage lässt sich praktisch nicht beantworten. Im Jugendstrafrecht gilt vorrangig der Erziehungsgedanken. Klassische Kriminalstrafen werden jedenfalls in einem solchen Fall nicht zu erwarten sein.
Möglich sind etwa eine Verwarnung, vielleicht auch Arbeitsstunden. Oder das Verfahren wird (ggf. gegen Auflage) sogar eingestellt.
Levay
Hay,
Danke für deine Antwort, die Eltern haben schon einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben mit einer Bitte das verfahren einzustellen und haben versichert dass der Vorfall erzieherische Folgen haben wird.
Der Junge muss allerdings zu einer Vorladung.
Gruß Jan
abwarten
Ein minderjähriger ( 15 Jahre alt) entfernt die Schrift auf
einem SChülerausweis und bedruckt diesen neu mit falschen
Daten und versucht sich damit auszuweisen. Gleichzeitig läuft
eine Anzeige wegen Ladendiebstahl (Wert ca 25 Euro).
Vorher hat sich der Junge nichts zu Schulden kommen lassen,
die schulischen Leistungen sind gut.
Das ist löblich
Mit welcher Strafe hat der Junge zu rechnen, wenn er Reue
zeigt und eine vollständige Aussage abgibt?
Was ist ihm den eigentlich zu beweisen? Hatte er die seinem Alter entsprechend notwendige Einsicht zu seinem Handeln. Ggf. psychatrisches Gutachten. Dann kann er auch nicht belangt werden.
Was nicht heißt, dass ihm trotzdem der Hosenboden versohlt werden sollte.