Wenn jemand(17) dabei erwischt wird, wie er in einem Elektronikladen ein Spiel öffnet , den Cd-key ausliest und danach das vollständige Spiel zurück ins Regal stellt, hat er nun mit Sozialstunden zu rechnen oder reicht es wenn er dem Laden den Schaden ersetze, also das Spiel(15€) kauft?
das hängt natürlich davon ab, ob die Firma Anzeige erstattet und ob das Verfahren überhaupt oder wegen Geringfügigkeit gar nicht durchgeführt wird vom Gericht.
Eigentlich selbstverständlich, daß es von vornherein besser ist, dazu zu stehen, den Schaden zu zahlen und sich entschuldigen. Kann sein, daß es Hausverbot gibt.