Minderjähriges Kind als Erbe?

Folgender hypothetischer Fall sei gegeben:

G werde voraussichtlich bald ein Erbe erhalten.
Er hätte jedoch Schulden, die er nicht zurückzahlen kann.

Damit das Erbe (ein Haus) nicht von seinen Gläubigern beschlagnahmt werden kann, möchte G nicht als Erbe eingesetzt werden, sondern seinen Anteil direkt an seine 7jährige Tochter vererben lassen.

Wenn er sich dabei den Vorteil erhofft, dass er von den Gläubigern das Haus nicht weggenommen bekommt, und sich als gesetzlicher Vertreter trotzdem über das Erbe verfügen kann, oder es sogar verkaufen, macht er sich diese Hoffnung zurecht, oder würde dieser hypothetische G doch in eine Falle tappen, und wäre besser damit beraten, sich dazu an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Hallo Herbert,
die Frage ist wer vererbt? Ist es ein familiales Erbe
tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wäre G in dieser Erbfolge muss er erstmal den Pflichtteil = hälfte des gesetzlichen Erbes - ausschlagen, dann kommt seine Tochter 7Jahre dran, auch wenn der Vererber sofort das Kind als Erbe einsetzen würde. Nun kommt das Familiengericht dran, wer das Kind bevollmächtigt das kann G sein, da dieses Kind nicht für Schulden von Elternteilen aufzukommen hat. G kann aber nicht verkaufen da das Erbe bis zur Volljährigkeit von Tochter verwaltet werden muss, was unter Umständen das Amtsgericht = Rechtspfleger tun kann.
Da es sowieso über Familiengericht geht erfährst du das
ohne Kosten zu bezahlen.

m.f.g.
pete

Das Erbe des Kindes wäre für Eltern n i c h t frei verfügbar. Ein Verkauf bedarf der gerichtlichen Genehmigung. Eine Alternative wäre die Einsetzung des G. als (befreiter) Vorerbe und des Enkelkindes als Nacherbe. Problem: Falls das Enkelkind eine pers. Entwicklung erfährt, die nicht in das Konzept passt, dann ist die Nacherbfolge unaufhaltsames Schicksal. Deshalb sollte die Vorerbschaft unbedingt eine befreite sein. Sie sollten das Testament unbedingt mit einem Notar besprechen. Alle Fragen sind bei ihm kostenneutral.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.900-mal Fragen beantwortet)

hallo,
kann ich leider keine auskunft geben