Minderjährig - (schwebend) unwirksamer Vertrag

Hallo,

Annahme ist folgender konstruierter Fall:

Ein damals 14-jähriger kauft 2006 über ein Internet-Portal vermeintlich steuerfrei 50 Stangen Zigaretten aus Polen ein. Bezahlt wird über Oppas (inzwischen verstorben) Bankverbindung, geliefert an Ommas Adresse.

Nun kommt 2015 der Zoll und verlangt, dass die entsprechenden Steuern nachzubezahlen wären. Die Rechnung geht an Omma, weil die Empfängerin war. Die weiß aber von nichts, Oppa ist tot, der junge Mann kann sich an nichts erinnern. Die Eltern hätten die Kauf niemals erlaubt.

1.Wäre der Kaufvertrag deshalb unwirksam/nichtig?
2.Hätte das eine Auswirkung auf die geforderte Steuernachzahlung?
3.Wie könnte Omma da rauskommen, wenn sie tatsächlich nichts damit zu tun hätte?
4.Falls Oppa das Ding gedreht hätte-wäre Omma da haftbar dafür?

Danke und Gruß

Ja, dann muss er den Zoll bezahlen. Und rauchen darf er das aber auch nicht, weil er beim Erwerb erst 14 war.

Hallo,

das müsste nach 3 Jahren verjährt gewesen sein, da keine Straftat begangen wurde. Es wurde keine Straftat begangen, da der Junge erst 14 Jahre alt und somit nicht strafmündig war. Wäre es eine Straftat gewesen, so dauerte die Verjährung 10 Jahre.

Wenn der Opa es gewesen wäre, so könnte man die Oma wohl eher nicht belangen; das wäre ja dann so etwas wie „Sippenhaft“.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollschuldentstehung/Erloeschen-der-Zollschuld/erloeschen-der-zollschuld_node.html

Gruß Oberberger

NACHTRAG:

  1. Wäre das 2006 eine Straftat gewesen?

Danke und Gruß

Sorry falsch! - Mit 14 ist man sehr wohl schon „strafmündig“ bzw. „schuldfähig“! - Hatte mich um 1 Jahr vertan. Bleibt trotzdem die Frage, ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt?

Gruß Oberberger

Von dem Jungen fordert niemand Zoll, sondern von der Oma. Wie kommst Du drauf, dass er bezahlen muss?

Wenn er an Omas Adresse liefern lässt, tritt diese doch de facto als Bestellerin auf? Das geht dann wohl in die Richtung, dass der Junge falsche Angaben gemacht hat und damit hat er ein Problem. Hätte er selbst bezahlt und auf seinen Namen liefern lassen, wäre der Vertrag wohl unwirksam…

Eigentlich mal den Link gelesen den Oberberger eingefügt hat? Scheinbar nicht, denn da steht:
„Verjährung
Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, darf keine Mitteilung des Abgabenbetrages an den Zollschuldner mehr erfolgen, eine Geltendmachung des Abgabenanspruchs seitens der Zollverwaltung ist dann unzulässig (Art. 221 Abs. 3 ZK). Bei strafbaren Handlungen verlängert sich die Verjährungsfrist nach nationalem Recht auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung);“
Das war damals und ist auch heute eine Straftat wenn sie nicht beim Zoll nachversteuert wurden. http://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-tabakware.html ramses90

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Ich würde eher vermuten, dass sie dann als Empfängerin auftritt.

Servus ramses,

eigentlich hab ich den schon gelesen.

Mir war/ist aber auch nicht klar, ob das eine Straftat gewesen wäre (und wenn ja, welche) oder vielleicht auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Da nützt es auch nix, wenn Du die Verjährungsfristen aus dem Link hier reinkopierst.

Ich sollte wieder öfters hier mitlesen, ich bin den schnoddrigen Ton hier gar nicht mehr gewohnt…

Danke und Gruß

Verzeih, dass ich versucht habe Dir hieb- und stichfeste Antworten, untermauert mit §§, auf Deine Frage zu geben, wird nach diesem Post nicht mehr vorkommen. ramses90

Wie auch immer: ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Junge bei der Bestellung falsche Angaben gemacht und sich damit strafbar gemacht hat. Hätte er ganz normal unter seinem Namen bestellt, hätte er die Zigaretten wahrscheinlich nie gekriegt…

Passt schon :smiley:

Danke