Minderjähriges Kind schließt Abo über Telefon ab?

Hallo,

mal angenommen, ein minderjähriges Kind (13 Jahre) ruft über das Festnetz eine Telefonnummer an und schließt dadurch ein 10tägiges Abo, was sich jeweils um 10 Tage verlängt, ab. Kosten pro 10 Tage 9,90€. Das fällt natürlich erst bei der nächsten Telekomrechnung auf. Abo ist jetzt gekündigt, aber 4x10 Tage (39,80€) wurden bzw. werden berechnet.
Wie gesagt, werden mit der Telekomrechnung abgebucht unter „Beträge anderer Anbieter“. Dort ist die next id GmbH aufgeführt, der eigentliche „Dienstleister“ heißt Ditve Ltd. und sitzt in Nicosia.

Soweit ich weiß, kann ein 13jähriges Kind keine Abo’s abschließen, der Vertrag ist also meiner Meinung nach ungültig. Seht ihr das genauso?
Was wäre die richtige Vorgehensweise? Telekomlastschrift zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag (ohne „Beiträge anderer Anbieter“) überweisen und gleichzeitig bei next id dem Abo schriftlich widersprechen per Musterformular, die es ja zuhauf im Netz gibt?

Danke für eure Antworten
Gruß
Martin

Das sehe ich ganz genauso wie Du. Und Wiki auch:

Ich würde dementsprechend das Geld zurückfordern unter Hinweis auf eine verweigerte Genehmigung.
Gruß
anf

Wie ist das mit dem Taschengeldparagraph, wenn das Kind das betreffende Abo aus seinen zur freien Verfügung überlassenen Mitteln finanziert?

Der gilt nur dann, wenn das Geschäft sofort bezahlt wird. Das ist bei einem Abo aber nicht der Fall. Siehe:
http://www.vorsicht-im-netz.de/index.php?id=25
Gruß
anf

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Den gibt es nicht, zumindest nicht unter dem Namen, gemneint ist:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Wichtig ist: „…die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung“…". Von der Höhe des Betrages ist im Gesetz keine Rede. Daher: Verbiete ich meinem Kind etwas zu kaufen, darf es das Geld, was es bekommt, eben nicht dafür verwenden. Theoretisch könnte ich den Kauf eines Comics, so er verboten war, mit dieser Begründung rückgängig machen. Klingt allerdings lebensfremd…

In dem hier diskutierten Fall, kann meines Erachtens daher auch nicht nach §110 BGB ein Vertrag zustande gekommen sein.

fg

Dirk_P

Nachtrag: Ob man allerdings unter den genannten Umständen auch nur die Idee einer Chance hat das Geld zurück zu bekommen, halte ich für fraglich. Die Telekom wird sagen: ich bin nicht der Vertragspartner, und der Lieferant, naja, ob den ein Brief schert…

Wer kann dazu was sagen: Habe so im Kopf, dass die Telekom regelmäßig sagen wird, dass die Forderung von Dritten ist und sie daher auf die Bezahlung besteht. Man möge sich doch bitte an den Lieferanten wenden…

fg

Dirk_P

Damit kommt die Telekom aber nicht durch:
https://www.meier-bading.de/archiv/abofalle-auf-telefonrechnung-eine-odyssee


Gruß
anf

Vor allem ist für den leider oft so genannten Taschengeldparagraphen erforderlich, dass der Minderjährige überhaupt leistet. Darauf, dass dies sofort oder auf einen Schlag geschieht, kommt es grundsätzlich nicht mal unbedingt an; soweit jeweils tatsächlich geleistet wird, kann auch ein Abo wirksam werden.

Bei der telefonischen Bestellung leistet der Besteller aber noch nicht sofort; schon gar nicht der Minderjährige mit seinen eigenen Mitteln.

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Hallo,

ich hab jetzt die Telekomlastschriften zurückgebucht und die unstrittigen Beträge überwiesen und mit einem Einschreiben mit Rückschein bei next id widersprochen.
Eigentlich war mir der Aufwand fast zuviel, aber es widerspricht mit zutiefst, dass einfach so hinzunehmen.
Schaun wir mal, wie es weitergeht.

Danke nochmal
Gruß
Martin

Bleib standhaft! Sonst gibt man denen „Recht“ und es geht irgendwo weiter.

fg

Dirk_P