Minderminderung bei Wasserrohrbruch ausserhalb

Hallo zusammen

wir sind vor 4 Wochen umgezogen. Und hatten nach 2 Wochen einen Wasserrohrbruch ausserhalb des Hauses. Also an der Hauptleitung. Hier ist der Wasserversorger schuld dran und hat alles aufgerissen und repariert und wieder zu geterrt.
Wir hatten den ganzen Keller voller Wasser. Noch 2 Stufe und es wäre in den Flur geflossen.

Mein Vermieter kümmert sich gar nicht um das Haus / Wohnung hier.

WAs kann ich jetzt tun? Kann ich die Miete kürzen? Er weiss seit 3 Wochen, dass der Keller nicht zu benutzen ist und dass Heizgeräte / Trockner rein sollen.

Er kümmert sich um gar nichts.

Was kann ich tun?

Über Info und Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

Gruss

Mona

Hallo,
wenn der Keller nicht nutzbar ist, kann man ca. 10% Miete mindern, und zwar von der Warmmiete. Die Stromkosten für Trockengeräte muss er zahlen.
Teile dem Vermieter schriftlich die Minderung mit.

Gruss Huftier

Guten Morgen,
Mietminderung ist bestimmt möglich,nur muß man diese vorankündigen.Schriftlich und am besten per Einschreiben.Und mit einer Frist.Aber einer kurzen,denn wenn der Keller nicht austrocknet, dann fängt alles an zu schimmeln.Dann heisst es am besten ausziehen, denn das bekommt man schlecht raus aus dem Haus.
Ich würde da einen Anwalt fragen,der sich im Mietrecht auskennt.
LG