Mindern Haushaltsnahe Dienstleistungen die gezahlten Steuern oder das steuerpflichtige Einkommen?

Hallo,
wenn ich 5.000 Haushaltsnahe Dienstleistungen habe und 20% davon steuerlich geltend mache, reduzieren diese 1.000 Euro dann meine gezahlte Lohnsteuer um 1.000 Euro oder mein lohnsteuerpflichtiges Einkommen um 1.000 Euro?

Zahle ich statt 10.000 € Lohnsteuer nur noch 9.000 € Lohnsteuer und bekomme die 1.000 € komplett wieder oder werden nur noch 19.000 € statt 20.000 € meines Einkommens mit bspw. 50% Lohnsteuer versteuert. Im ersten Fall bekäme ich tatsächlich die 1.000 € wieder. Im zweiten Fall nur 500 €.

Ich dachte, Ausgaben steuerlich geltend zu machen, hat die Konsequenz wie in Fall 2. Der Gesetzesparagraph dazu liest sich allerdings so, dass direkt die Lohnsteuer um die 20% der Haushaltsnahen Dienstleistungen gesenkt werden.

Was ist richtig?

Zunächst einmal hat das mit Lohnsteuer nicht das Geringste zu tun. Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform von Einkommensteuer bei einer bestimmten Gruppe von Menschen, nämlich den Arbeitnehmern.

Suche und unterstreiche das Wort Lohnsteuer im Gesetzestext.

Und wenn du dabei bist: Suche und unterstreiche die Worte „ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer“.

Dein zu versteuerndes Einkommen wird um den anrechenbaren Betrag gemindert.

Salü,

in § 35 a EStG steht aber ganz was anderes. Wer hat jetzt recht?

Schöne Grüße

MM

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Ja ok. Danke für den Hinweis. Dann ersetze gedanklich überall Lohnsteuer mit Einkommenssteuer in meinem Beitrag. Die Unklarheit bleibt dieselbe.

Die „Unklarheit“ löst sich in Luft auf, wenn Du mal die Quelle § 35a EStG liest.

Schöne Grüße

MM

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Mir erschließt sich weder die Unklarheit noch die gezogene Folgerung von Amokoma1.

Der Gesetzgeber hat in § 35a sogar auf besonders schwer verständliche Formulierungen verzichtet. Wenn sich die Einkommensteuer ermäßgt, dann heißt das: Sie (die Steuer, nicht die Bemessungsgrundlage) wird weniger.

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Okey, wollte nur auf Nummer sicher gehen, dass ich das richtig verstanden habe im Gesetzestext, weil ich bisher immer dachte, dass geltend gemachte Ausgaben die Bemessungsgrundlage rezudiernen. Danke!

Alles klar, danke.

Nachvollziehbar. Ist ja meistens so. Offenbar hat hier der Gesetzgeber mal einen lichten Moment gehabt und gemeint, dass man nicht immer nur die Reichen bevorzugen sollte.

Er hätte es halt nur zu Ende denken müssen und für den Fall, dass die mögliche Steuerersparnis die tatsächlich zu zahlenden Steuern übersteigt, eine Minussteuer einführen sollen oder zumindest einen Vortrag des überschüssigen Betrages.

oder die Barauszahlung der nicht nutzbaren Steuerersparnis.

Und folglich müsste er dann denjenigen, die gar keine Steuern zahlen und trotzdem solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, das Geld dafür auch erstatten.
Heißt also, Finanzamt/Staat bezahlt (mind. teilweise) den Maler, der die Wohnung renovierte.

Kann man so machen.

So ist es . Er macht es aber nur bei denen nicht, die nicht genug Geld für Steuern haben. Bei den reicheren Leuten tut er es.

Für meine falsche Antwort möchte ich mich entschuldigen. Hatte einfach aus dem nicht gerade umwerfend tollen Ergebnis meiner letzten Einkommenssteuererklärung trotz hoher Arbeitsleistungen von Handwerkern geschlossen, dass es anders als von mir behauptet nicht sein kann. Nun weiß ich es besser. Danke dafür und Pardon.

Kein Problem.

Dafür arbeiten wir ja alle zusammen, damit zum Schluss das möglichst Richtige rauskommt.