Mindert Klage gegen BU-Versicherung Steuerlast

Hallo,

angenommen jemand erleidet einen Unfall uns muss gegen seine Versicherung wegen Leistungsanerkennung der Beurfsunfähigkeit klagen.
Können die Kosten des Rechtsstreits dann als Werbungskosten- oder als Sonderuagsbaen abgesetzt werden?.

Hintergrundinfo: Die KOsten der BU-Versicherung lassen sich absetzten.
Dann müsste es sich doch ebenso mit den Kosten der Klage/gerichtlichen Auseinandersetzung verhalten?

Kennt jemand Musterentscheide oder diesbezügliche Urteile?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Grüße

oohpss

Erwerbsunfähigkeitsrente
Hi,

angenommen jemand erleidet einen Unfall uns muss gegen seine
Versicherung wegen Leistungsanerkennung der Beurfsunfähigkeit
klagen.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG mit dem entsprechenden Ertragsanteil zu versteuern.

Können die Kosten des Rechtsstreits dann als Werbungskosten-
oder als Sonderuagsbaen abgesetzt werden?.

Die Kosten des Rechtsstreits sind Werbungskosten.

Kennt jemand Musterentscheide oder diesbezügliche Urteile?

nee, es entspricht dem Grundsatz, wenn steuerpflichtige Einnahmen, dann auch steuerlich absetzbare Ausgaben…siehe § 9 EStG

Schöne Grüße
C.