Mindert nicht zurückgezahltes Geld Erbanspruch?

Eine Frau liegt im Sterben und hat mit einem Testament ihr Vermögen an die Kinder aufgeteilt. Ein Kind hat sich aber noch vor einigen Monaten hohe Geldbeträge (32000Euro)von seiner Mutter geliehen, die er aber bis zum Tod der Mutter nicht mehr zurückzahlen kann. Für dieses verliehene Geld gibt es keinen Vertrag, sondern nur die Kontoauszüge. Und auf diesen Kontoauszügen die handschriftliche Notiz der Mutter z.B. 10000 Euro für Schwiegertochter für Wareneinkauf. Den anderen beiden Kindern sagt die Mutter, daß das Geld nur verliehen ist.
Wie können die beiden anderen Geschwister für gerechten Ausgleich sorgen?
Kann man das rechtlich sicher mit dem eigentlich zustehenden Erbe verrechnen?

Hallo,

Der Erbe tritt (anteilig) in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein.

Dies umfasst das Vermögen, aber auch Verpflichtungen (Schulden) und Aussenstände (eben z.B. verliehenes Geld).

Die anderen Erben können die Schuld zurückfordern oder anteilig mit dem Erbe verrechnen.

Die Beweisbarkeit des Kredites ist natürlich eine andere Sache. Die muss im Einzelfall abgewogen werden. Es bedarf nicht unbedingt eines schriftlichen „Schuldscheins“, es muss den anderen Erben halt gelingen im Zweifelsfall einen Richter hiervon zu überzeugen.

Viele Grüße
Lumpi

„Rechtlich sicher“ lässt sich gegen die Beschenkten nur ein Pflichtteilsergänzungsanspruch wg. lebzeitiger Schenkung durchsetzen.

Sollte sich die Mutter nicht anderen glaubwürdigen Zeugen bzgl. der Darlehen geäußert haben, ist deren Anrechnung auf das Erbteil der Begünstigten eher unwahrscheinlich, das schließe ich mich lumpi_muc an.

G imager