Kind 1 (22Jahre) - Lt. FamGer nicht mehr unterhaltsrelevant, weil zu Hohe Ausbildungsvergütung!
Kind 2 (20 Jahre) studiert und könnte bei Stellung eines Aktualisierungantrages ca. 340,-€/mtl. bekommen. Stellt sie ihn vorsätzlich nicht, bekäme sie kein BaFög, weil das Einkommen des Vaters vor zwei Jahren zu hoch war. Sie hat einen BaFög-Antrag zwar gestellt (noch nicht bewilligt), will aber anscheinend den Aktualisierungs-Antrag nicht stellen. Ihre Anwältin fordert nun rückwirkend, seit Studiumbeginn Okt.13 den vollen Unterhaltsbetrag vom Vater in Höhe von 329,-€/mtl. und ab Januar 2014 fortlaufend 329,-/mtl. Die Anwältin teilte dem Vater mit, dass nach Bewilligung des Studentbafögs dieser verechnet wird.
In einem vorangegangen Unterhaltsverfahren wurde der Vater (Pensionär, seit August 13) in die Einkommensgruppe 2, DDT, eingestuft. Dort würde dem Kind 2 einen Unterhaltsbedarf i.Höhe von 513,-€/mtl, abzüglich184,-€/mtl. Kindergeld, also 329,-€/mtl. zustehen.
Ergänzende Informationen!
Kind 3 (20 Jahre) macht derzeit nach dem FachAbi (staatl. geprüfte Sozialassistentin) eine Ausbildung zur Erzieherin und erhält während einer Praktikumsvergütung in einer Kindergartentagestätte, im 1. Jahr 100,-€/mtl. + nach dem Aktualisierungsantrag für SchülerBafög zusätzlich 122,-€/mtl. vom BaFögAmt! Der Vater zahlt ihr jetzt freiwillig einen Unterhaltsbetrag von 191,-€/mtl. (513 Unterhaltsbedarf - 190 Kindergeld - 10 Anrechnung Praktikumsvergütung). Ihre Anwältin fordert jetzt 207,-€/mtl. Unterhalt und unterschlägt vorsätzlich die Höhe des Kindergeldes (vermutlich rechnet sie auch mit 184,-€ Kindergeld und keinen Abzug an der Praktikumsvergütung), damit sie einen Prozess antreben kann.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (reine Schulausbildung) bekäme Kind 3 nur das SchülerBaFög, das natürlich wieder mit einem Aktualisierungsantrag beantragt werden müsste. Im vierten Ausbildungsjahr (Anerkennungsjahr) bekäme sie ca. 60 - 70% von ihrem späteren Verdienst als Erzieherin, sodass vermutlich sie keinen Anspruch mehr auf Schülerbafög und Unterhalt des Vaters hat.
Alle drei Kinder wohnen bei der Mutter, die nicht unterhaltsleistungsfähig ist!
Vater hat ein bereinigtes Einkommen von 1821,-€/mtl., welches in einem Vergleich für 36 Monate vom FamGer festgelegt wurde.
Wäre schön, wenn diese folgenden Fragen in diesem Zusammenhang mit beantwortet werden.
- Muss der Vater bei Kind 3 nun die anwaltlich geforderte 207,-€ oder 191,-€ zahlen?
- Mindert ein zu erwartendes Studentenbafög in Höhe von ca. 340,- (auch 50% Darlehenanteil) bei Kind 2 den kompletten Unterhaltsbedarf von 329,-€, welcher der Vater alleine zutragen hätte?