Minderung bei Nachbarschaftsstreit

Hallo,

Vermieter A hat vor gut einem Jahr eine Wohnung an eine Familie B vermietet. Vor dem Mieterwechsel wohnte zehn Jahre eine Familie C ohne besondere Vorkommisse in der selben Wohnung.

Nun hat Familie B sich an Vermieter A gewandt und ärger mit Nachbarn D beklagt. Es sei sogar die Rede vom „systematischem Terror“ seitens Nachbarn D.

Hat Familie B grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung gegenüber Vermieter A, oder handelt es sich hier ausschließlich um einen möglichen, zukünftigen Rechtsstreit zwischen Familie B und Nachbarn D?

Es erklärt sich von selbst, dass der Einzelfall zu entscheiden ist. Es geht hier nur um grundsätzliche Konsequenten bei Nachbarschaftsstreit und die Pflichten des Vermieters.

Vielen Dank

Hallo,

bitte etwas konkreter. Deine hypothetische Frage ist nicht beantwortbar, weil keinerlei konkrete Hinweise auf die Art des Streites und vor allem des Grundes bekannt beispielhaft benannt werden

Grüsse Günter

Vermieter A hat vor gut einem Jahr eine Wohnung an eine
Familie B vermietet. Vor dem Mieterwechsel wohnte zehn Jahre
eine Familie C ohne besondere Vorkommisse in der selben
Wohnung.

Nun hat Familie B sich an Vermieter A gewandt und ärger mit
Nachbarn D beklagt. Es sei sogar die Rede vom „systematischem
Terror“ seitens Nachbarn D.

Hat Familie B grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung
gegenüber Vermieter A, oder handelt es sich hier
ausschließlich um einen möglichen, zukünftigen Rechtsstreit
zwischen Familie B und Nachbarn D?

Es erklärt sich von selbst, dass der Einzelfall zu entscheiden
ist. Es geht hier nur um grundsätzliche Konsequenten bei
Nachbarschaftsstreit und die Pflichten des Vermieters.

Vielen Dank

Hi Carsten,

A hat einen Vertrag mit B.
A hat einen Vertrag mit D.
B streitet mit D.

A interessiert sich nur dafür, dass B und D jeweils ihre vertraglichen Pflichten A gegenüber erfüllen. A ist kein Sheriff, sondern Vermieter.

Wenn B mit D Ärger hat, muss er sich an ein Gericht wenden.

Gruß Ralf

Hallo,

Im Vorfeld schon einmal Danke für die raschen Antworten.

Bei den Streitigkeiten zwischen B und D handelt sich um folgende Sachverhalte:

  • D wohnt über B. Als D z.B. Teppiche über den Balkon zum trocknen hing, soll der Balkon von B verschmutzt worden sein.

  • Als D das Treppenhaus reinigte soll die Fußmatte von B verschmutzt worden sein. Dieses soll sich seitdem zur Schikane von D geworden sein.

  • Es soll einige verbale Auseinandersetzungen mit gegenseitigen persönlichen Beleidigungen gegeben haben.

Hoffe Du kannst was damit anfangen.

Vielen Dank

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Hallo,

ernsthaft, man gebe den beiden Parteien eine Keule in die Hand, setze sie im Wald ab und wer lebend zurückkommt geht ins Gefängnis.

Dieser Streit ist nicht zu lösen, selbst ein Gericht wird diesen Nahcbarschaftsstreit eher noch explodieren lassen. Im Prinzipo hilft in solchen Fällen tatsächlich, dass man nicht reagiert und ales was man hört oder was da fleucht als unbegründet weglegt.

Im Vorfeld schon einmal Danke für die raschen Antworten.

Bei den Streitigkeiten zwischen B und D handelt sich um
folgende Sachverhalte:

  • D wohnt über B. Als D z.B. Teppiche über den Balkon zum
    trocknen hing, soll der Balkon von B verschmutzt worden sein.

  • Als D das Treppenhaus reinigte soll die Fußmatte von B
    verschmutzt worden sein. Dieses soll sich seitdem zur Schikane
    von D geworden sein.

B fühlt sich von D belästigt.

  • Es soll einige verbale Auseinandersetzungen mit
    gegenseitigen persönlichen Beleidigungen gegeben haben.

klar und wenn nun D zum Fenster heraus schaut glaubt B man würde nach ihm schauen. Ich kann Dir meine Methode nicht empfehlen. Ich erlaube mir bei solchen Streitereien teilweise, dass ich im Büro stets zwei kleine Eimerchen habe, mit denen Kinder üblicherweise im Sandkasten spielen. Wenn es mir zu bunt wird, erlaube ich mir, die Blicke sind oft dann manchmal auch bösartig, den beiden Parteien je ein Eimerchen ( Preis 10 Ct ) in die Hand zu geben mit der Bitte, einen Sandkasten aufzusuchen. Bei rd. 80 % der Fälle sitzen die Parteien mir später gegenüber mit der Frage, ob sie sich wirklich so schlimm benommen haben

Grüsse Günter

:Hoffe Du kannst was damit anfangen.

Vielen Dank

Hallo,

bitte etwas konkreter. Deine hypothetische Frage ist nicht
beantwortbar, weil keinerlei konkrete Hinweise auf die Art des
Streites und vor allem des Grundes bekannt beispielhaft
benannt werden

Grüsse Günter

Vermieter A hat vor gut einem Jahr eine Wohnung an eine
Familie B vermietet. Vor dem Mieterwechsel wohnte zehn Jahre
eine Familie C ohne besondere Vorkommisse in der selben
Wohnung.

Nun hat Familie B sich an Vermieter A gewandt und ärger mit
Nachbarn D beklagt. Es sei sogar die Rede vom „systematischem
Terror“ seitens Nachbarn D.

Hat Familie B grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung
gegenüber Vermieter A, oder handelt es sich hier
ausschließlich um einen möglichen, zukünftigen Rechtsstreit
zwischen Familie B und Nachbarn D?

Es erklärt sich von selbst, dass der Einzelfall zu entscheiden
ist. Es geht hier nur um grundsätzliche Konsequenten bei
Nachbarschaftsstreit und die Pflichten des Vermieters.

Vielen Dank

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Hallo Carsten,

Mietminderung würde nur dann in Frage kommen, wenn einer der Parteien gegen die Hausordnung verstößt. Zuvor müsste der Vermieter auf die Unregelmäßigkeit aufmerksam gemacht werden und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.Erst danach könnte eine Mietminderung in Betracht kommen - die Höhe kann ich dir aber nicht sagen.

Sich an den Vermieter als Schlichter zu wenden - wäre keine schlechte Sache. Ein guter Vermieter ist immer daran interessiert, dass in seinem Haus Ruhe herrscht.

Fraglich ist, ob das Behängen der Balkonbrüstung mit einem Teppich zulässig ist - sowas könnte im Mietvertrag geregelt sein.
Wegen des Fußabtreters könnte man in der Hausordnung einen festen Putztag benennen und die nicht putzende Partei hätte dann zur Pflicht, ihre Matte zu Beginn des Tages in die Wohnung zu nehmen,

Aber ehrlich - wo soll das hinführen. Was werden sich die Parteien als Nächstes ausdenken?

Alles Gute
Utemaus

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