Hallo Experten,
angenommen, eine Wohnung (Wohnungsbaugesellschaft) wurde vor drei Jahren gemietet und der ausliegende (Standard-)PVC war in einem mäßigen Zustand (u.a. war ein Brandloch im Wohnzimmer notdürftig zugeklebt), was aber vom neuen Mieter damals akzeptiert wurde. Der neue Mieter hat fristgerecht zum 01.09.06 gekündigt und bei der
Wohnungsvorabnahme auf ein Brandloch in der Küche (ca. 10m²)
hingewiesen, das er nun selbst verschuldet hat. Dies wurde im Proto-
koll aufgenommen. Der neue Mieter ab 01.10.06 hat erklärt, er würde
ohnehin neues PVC legen lassen, woraufhin der kündigende Mieter (auch
bei der Wohnungsübergabe) die Sache auf sich beruhen liess.
Bei der Mietkautionsabrechnung wird dem ausgezogenem Mieter nun PVC
für die Küche i.H.v. 280,- Euro abgezogen.
Ist das rechtens? Das vorab verlegte PVC hatte höchstens einen Wert
von 10 Euro / m². Ausserdem hatte der Mieter ja schon beim Einzug (andere) Brandlöcher akzeptiert.
Dieses Brandloch wurde allerdings im Übergabeprotokoll vermerkt…
Vielen Dank für jede Auskunft,
Euer Kalle