Minderung der Mietsicherheit durch Brandloch

Hallo Experten,

angenommen, eine Wohnung (Wohnungsbaugesellschaft) wurde vor drei Jahren gemietet und der ausliegende (Standard-)PVC war in einem mäßigen Zustand (u.a. war ein Brandloch im Wohnzimmer notdürftig zugeklebt), was aber vom neuen Mieter damals akzeptiert wurde. Der neue Mieter hat fristgerecht zum 01.09.06 gekündigt und bei der
Wohnungsvorabnahme auf ein Brandloch in der Küche (ca. 10m²)
hingewiesen, das er nun selbst verschuldet hat. Dies wurde im Proto-
koll aufgenommen. Der neue Mieter ab 01.10.06 hat erklärt, er würde
ohnehin neues PVC legen lassen, woraufhin der kündigende Mieter (auch
bei der Wohnungsübergabe) die Sache auf sich beruhen liess.
Bei der Mietkautionsabrechnung wird dem ausgezogenem Mieter nun PVC
für die Küche i.H.v. 280,- Euro abgezogen.

Ist das rechtens? Das vorab verlegte PVC hatte höchstens einen Wert
von 10 Euro / m². Ausserdem hatte der Mieter ja schon beim Einzug (andere) Brandlöcher akzeptiert.

Dieses Brandloch wurde allerdings im Übergabeprotokoll vermerkt…

Vielen Dank für jede Auskunft,
Euer Kalle

Hallo
Das neue Brandloch ist ein Schaden, den hat der Verursacher auszugleichen.

Die Frage ist hier aber wie hoch der Schaden eigentlich ist.

Wie alt ist der Bodenbelag(Abzug neu für Alt, Nutzungsdauer)?
Wie ist der Zustand bei Einzug zu beureilen( Übernahmeprotokoll )
Wie hoch währe nun der Restwert des Bodenbelages wenn der Mieter kein Loch hineingebrannt hätte.

Das ist dann der zu leistende Schadensersatz.

Und das währe sicher nicht der komplette Neuwert incl. Verlegung.

Die genaue Beurteilung sollte einem Fachmann überlassen werden der Erfahrung in der Einschätzung dieser Sachverhalte hat.
( aber mehr als 100 Euro kann das Zeug nicht Wert sein eher nahe 0,–
( Evtl sollte geprüft werden ob der Vormieter nicht schon einmal für den Bodenbelag bezahlt hat)

Grüße

Uwe

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