Minderung des Grenzbetrages beim Kindergeld

Hallo!

ich habe eine kurze Frage bezüglich der Minderung des Grenzbetrages beim Kindergeld und hoffe auf eure Hilfe!

Ich studiere und arbeite nebenbei weshalb ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe. Dieses Jahr jedoch nehme ich die letzten drei Monate des Jahres unbezahlten Urlaub weil ich ein Praktikum im Ausland machen werde.
Da ich dadurch nun ein geringeres Jahreseinkommen habe wollte ich mein Kindergeld für dieses Jahr rückwirkend beantragen (also eine Prognose für 2010 erstellen um bereits jetzt das Kindergeld zu bekommen).

Meine Frage bezieht sich nun auf folgendes.
Wenn ich nicht alle Monate des Jahres gearbeitet habe muss ich den Grenzbetrag (für 2010: 8004€) mindern, in meinem Fall würde der Grenzbetrag dann bei 6003€ liegen (Januar bis September gearbeitet, danach unbezahlter Urlaub).

Zwei Fragen habe ich jedoch dazu!
Erstens: Ich bekomme im Dezember noch mein Weihnachtsgeld, also nochmal Gehalt dazu! Zähle ich dann den Dezember auch als einen Monat in dem ich gearbeitet habe? Weil die Einkünfte aus diesem Monat muss ich ja auch zu meinem Jahreseinkommen dazuzählen!? oder nicht?
Zweitens: Ich bekomme für die Monate Oktober bis Dezember vom DAAD ein Auslandsstipendium in Höhe von 350€/Monat. Nach Angaben der Kindergeldstelle muss ich das Stipendium auch als Einkommen zählen. Meine Frage wäre dann zählen diese Monate dann quasi auch als Monate in denen ich gearbeitet habe?
Mir ist klar das ich das nicht getan habe, aber wenn ich das Stipendium als Einkommen dazuzählen muss, wäre es dann nicht logisch das ich den Grenzbetrag doch nicht mindern sollte!? Es ist ja Geld das ich in diesen Monaten erhalten habe!?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich geschildert!

Vielen Dank schon mal!!

Hallo,
deine Berechnung stimmt so nicht.
Der Grenzbetrag wird nicht gemindert, wenn du nicht gearbeitest hast, das ist Quatsch.

Der Grenzbetrag ist zu mindern, wenn man keinen grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld hat. Z.B. wenn eine Ausbildung etc. im Oktober endet gilt dann eben ein Einkommensgrenzbetrag von 10/12 von 8004,- usw.

Das heißt in deinem Fall, sofern du in den 12 Monaten immatrikuliert bist, dass Praktikum im Ausland ebenfalls zum Studium gehört und du damit grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld hast, ist die Einkommensgrenze 8004 €. Nun werden aber ALLE Einkünfte in diesen 12 Monaten zuzammengerechnet. Ebenfalls ist das Stipendium dazu zurechnen und auch das Weihnachtsgeld.
Ich würde dir empfehlen, den Kindergeldantrag rückwirkend erst 2011 zu stellen, um eine evtl. Rückforderung zu verhindern, falls sich 2011 herausstellt, dass die Einkommensgrenze doch überschritten wurde.

Gruß
juliatimlea

Danke für die schnelle und total hilfreiche Antwort!
Ich wusste nicht das der Grenzbetrag nicht zu mindern ist wenn ich immatrikuliert bin für den Zeitraum!

Damit hat sich mein Problem auch gelöst! Ich bin nämlich mit Abzug der Werbungskosten usw. auf ca.6080€ gekommen und somit 80€ über dem geminderten Grenzbetrag, aber wenn ich lediglich die Einkommensgrenze von 8004€ nicht überschreiten darf dann passt es mehr als genug!

Nochmal vielen lieben Dank!

Hallo,

erstmal zum Grenzbetrag…

Der Anspruch auf Kindergeld besteht bezüglich des Studiums und nicht wegen der Beschäftigung!
Dh. wenn das Praktikum im Ausland zum Studium zählt muss der Grenzbetrag meiner Meinung nach nicht gekürzt werden.

Deine beiden anderen Fragen erübrigen sich denke ich.

Denn wie gesagt Anspruch auf Kindergeld und den vollen Grenzbetrag hast du wegen dem Studium und nicht wegen den Einkünften.

Es wird dann geguckt …

12 Monate Anspruch auf Kindergeld sind ein Grenzbetrag von 8004€.
In den 12 Monaten wurden Einkünfte erzielt in der Zeit von bis in Höhe von …
und in der Zeit von bis in Höhe von …

Damit darf der Grenzbetrag nach Abzug der Werbungskosten und ggf. Sozialbeträgen nicht überschritten werden.

MfG

Hier kann ich leider nicht helfen…