Hallo!
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Minderung des Grenzbetrages beim Kindergeld und hoffe auf eure Hilfe!
Ich studiere und arbeite nebenbei weshalb ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe. Dieses Jahr jedoch nehme ich die letzten drei Monate des Jahres unbezahlten Urlaub weil ich ein Praktikum im Ausland machen werde.
Da ich dadurch nun ein geringeres Jahreseinkommen habe wollte ich mein Kindergeld für dieses Jahr rückwirkend beantragen (also eine Prognose für 2010 erstellen um bereits jetzt das Kindergeld zu bekommen).
Meine Frage bezieht sich nun auf folgendes.
Wenn ich nicht alle Monate des Jahres gearbeitet habe muss ich den Grenzbetrag (für 2010: 8004€) mindern, in meinem Fall würde der Grenzbetrag dann bei 6003€ liegen (Januar bis September gearbeitet, danach unbezahlter Urlaub).
Zwei Fragen habe ich jedoch dazu!
Erstens: Ich bekomme im Dezember noch mein Weihnachtsgeld, also nochmal Gehalt dazu! Zähle ich dann den Dezember auch als einen Monat in dem ich gearbeitet habe? Weil die Einkünfte aus diesem Monat muss ich ja auch zu meinem Jahreseinkommen dazuzählen!? oder nicht?
Zweitens: Ich bekomme für die Monate Oktober bis Dezember vom DAAD ein Auslandsstipendium in Höhe von 350€/Monat. Nach Angaben der Kindergeldstelle muss ich das Stipendium auch als Einkommen zählen. Meine Frage wäre dann zählen diese Monate dann quasi auch als Monate in denen ich gearbeitet habe?
Mir ist klar das ich das nicht getan habe, aber wenn ich das Stipendium als Einkommen dazuzählen muss, wäre es dann nicht logisch das ich den Grenzbetrag doch nicht mindern sollte!? Es ist ja Geld das ich in diesen Monaten erhalten habe!?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich geschildert!
Vielen Dank schon mal!!