kurze Vorgeschichte.
Bett online bestellt.
angegebene Lieferzeit 20 Arbeitstage der Lieferant schicke nach 4 Wochen eine Mail, die Ware sei zu beschädigt um diese auszuliefern und schickte eine Neubestellung an den Händler. Der Händler verwies auf eine unverzügliche Neubestellung mit hoher Priorität. Danach waren wieder 4 Wochen Ruhe und erst auf die Anfrage per Mail wurde die Warenlieferung vorgenommen. Die Ware kam nach nun 9 Wochen und war beschädigt. Der Lieferant notierte sich die Mängel und nahm das Bett wieder mit. Jetzt wurde eine Neubestellung aufgenommen und ein Gutschein für genau den Onlineshop angeboten. Ist in eine Preisminderung gerechtfertigt , da man gewiss nicht vor hat dort ein weiteres mal zu bestellen. Was ist zutun?
Jetzt wurde eine Neubestellung aufgenommen und ein
Gutschein für genau den Onlineshop angeboten. Ist in eine
Preisminderung gerechtfertigt , da man gewiss nicht vor hat
dort ein weiteres mal zu bestellen. Was ist zutun?
Zur rechtlichen Seite: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Ansonsten: Der VK hat sich durch den Gutschein schon erkenntlich gezeigt. Wieso sollte eine Preisminderung gerechtfertigt sein, wenn der Käufer sowieso nie wieder dort bestellen wird? Eine rechtliche Grundlage sehe ich nicht und eine kaufmännisch sinnvolle auch nicht. Das würde man ja nur tun, um den Kunden „gnädig zu stimmen“ so dass er künftig weiter dort kauft.