Minderung geldwerter Vorteil b Eigenbeteiligung

Hallo Steuerfüchse!

Ich kann auf eigenen Wunsch einen Firmenwagen bekommen. Alle anfallenden Kosten werden von meinem Gehalt abgezogen. Ich hatte gehofft, durch diese Gehaltsumwandlung Geld zu sparen und will die Hoffnung noch nicht aufgeben.
Ich hatte gelesen(Wikipedia, Foren, Online-Rechner), das sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil um die Eigenbeteiligung mindert. Habe dann grob überschlagen, daß meine Eigenbeteiligung für Leasing, Versicherung, Steuern, Wartung und Treibstoff höher sein muss als der geldwerte Vorteil.
Unsere buchhaltung sieht das anders.
Einzelheiten:
Brutto-Listenpreis: 37900
Entfernung zum Arbeitsplatz 4km
Anfallende Kosten: ca. 450€/Monat
In einer Probeabrechnung wurde mein Gehalt um 450€ gekürzt (brutto). der geldwerte Vorteil von ca. 430€(1% und 0,03/km) wurde dann wieder aufgeschlagen, durchlief die Abrechnung und wurde dann vom netto wieder abgezogen. Unterm Strich ca. 400€ weniger.
Nach meinem Verständnis, muss ich den geldwerten Vorteil nicht verteuern, weil die Eigenbeteiligung diesen übersteigt. Meine Bedenken teilte ich unserer Buchhaltung mit, nach Rücksprache mit dem Steuerberater teilte man mir aber mit, daß ich das falsch verstanden hätte.
Ich glaube immer noch, im Recht zu sein und bräuchte jetzt mal was handfestes um meine Vermutung zu untermauern. Ich habe selbst keine Ahnung vom Steuerrecht und habe mir das was ich (vermutlich) weiss in den letzten Tagen hier und dort gelesen. Vielleicht kann mir ein Experte sagen, wie es sich tatsächlich verhält und hat möglicherweise sogar einen Gesetzestext zur Hand.

Vielen Dank vorab!
Frank

Da bin ich ehrlich gesagt der falsche Ansprechpartne, Ich berate bei Steueroptimierung offshore und Geldanlagen.
Bei solchen Detailfragen habe ich immer meinen Steueranwalt gefragt um eine rechtssichere Antwort zu bekommen

Tut mir Leid, aber diesen Sachverhalt kann ich hier nicht in diesem Umfang beantworten. Dies würde den Sachverhalt der Steuerberatung ergeben, dieses ist leider verboten. Um eine Antwort zu erhalten empfehle ich dir dich an die Regeln der Rechts- und Beratungsforen zu halten.

Hallo,
ein Firmenwagen kostet Geld und Gehaltsumwandlung bedeutet nicht, dass man nachher mehr Geld in der Tasche hat. Im Gegenteil. Man kauft sozusagen das Recht, den PKW auch privat nutzen zu dürfen.
Es steht in der Überschrift etwas von Eigenbeteiligung??? Wie hoch ist die denn? Ich habe noch keine Eigenbeteiligung gefunden in dem Text.
Was würde es denn kosten, einen eigenen PKW in der Preisklasse zu haben und damit täglich zur Arbeit bzw auch privat zu fahren?
Grob zur Handhabung. Da EntgeltUMWANDLUNG bedeutet das, der imaginäre Wert der PKW Nutzung, hier mangels Fahrtenbuch 1%-Regel;wird ganz normal im brutto versteuert. Da Sie die Leistung erhalten, muss natürlich der Geldbetrag wieder abgezogen werden. Sonst hätten Sie den Vorteil ja doppelt.
Sparen kann man bei dem Bruttolistenpreis nur, indem man ein lückenloses Fahrtenbuch führt.
Sie wollten den PKW zu Ihrem normalen Gehalt hinzu, dann wären Sie wohl im Recht, aber nicht bei Entgeltumwandlung, also bar gegen PKW-Überlassung. Ihr Arbeitgeber und dessen StB sind im Recht!

Im Gesetz werden Sie nicht fündig werden. Dort steht nur, dass auch Sachleistungen steuerpflichtig sind, also beispielsweise die Kfz-Überlassung. Diese stellt für Sie einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar, da Sie sonst einen privaten PKW finanzieren müssten. Diese Kosten sparen Sie.

Selbst wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten voll tragen würde, würden netto ca. 200 Euro weniger bei Ihnen ankommen, da Sie Steuern und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zahlen müssten.

Dadurch, dass Ihr Arbeitgeber die (tatsächlichen) Kosten im Brutto abzieht, bleiben Ihnen unter’m Strich rund 400 Euro weniger. Das ist für mich nachvollziehbar.

Der Eigenanteil wird ja im Brutto abgezogen, sofern zahlen Sie darauf keine Steuern und Sozialabgaben. Ihre eingangs erwähnte These, dass der Vorteil um den Eigenanteil gemindert wird, ist damit richtig und wurde von Ihrer Buchhaltung auch umgesetzt.

Hallo Herr Wuttke,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Vorweg möchte ich anmerken, daß ich hier mit Begriffen um mich werfe, deren Bedeutung ich nur glaube zu kennen. Mir ist natürlich klar, daß ich am Ende nicht mehr Geld in der Tasche habe. Ich hatte nur gehofft, daß auf diesem Wege günstiger an ein neues Fahrzeug komme. Würde ich den Wagen privat anschaffen, hätte ich mit Kosten von ca. 460€/Monat zu rechnen.
Mit Engeltumwandlung meine ich, daß der AN alle anfallenden Kosten (Leasingrate, Versicherung,Treibstoff,Wartung,…) von seinem Gehalt abgezogen bekommt und als Gegenleistung das Fahrzeug dann auch privat nutzen darf. Die Kosten belaufen sich auf ca. 450€. Ich hatte angenommen, daß diese vom Bruttogehalt abgezogenen Kosten auch die Eigenbeteiligung darstellen würden.
Meinem Verständnis nach, erfolgt die Versteuerung des geldwerten Vorteils darum, weil der AN eine Leistung erhält für die er nichts zahlt. Z.B. die private Nutzung eines PKW’s bei UNVERÄNDERTEM Gehalt. Da in meinem Fall das Gehalt entsprechend gemindert würde (um die 450€ Eigenbeteiligung), dachte ich, den geldwerten Vorteil könnte man um diese Eigenbeteiligung kürzen.
Bei verschiedenen Online-Rechnern kann man entsprechende Werte eingeben. Z.B.:
www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php

Vielen Dank für Ihre Mühe

Frank

Hallo Frank,

ich liebe Steuerrecht unter anderem deshalb, weil es so herrlich kompliziert ist :smile:)
Also: Ihr Fehler besteht darin, dass Sie sich an den laufenden Kosten für das Fahrzeug beteiligen. Diese Beteiligung wirkt sich nicht !!! mindernd auf den zu versteuernden geldwerten Vorteil aus.
Es gilt (Zitat aus Wikipedia):
Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

Sie müssten sich also an den Anschaffungskosten (Kaufpreis) für das Fahrzeug beteiligen, dann wird auch der geldwerte Vorteil gemindert.
Gut erklärt mit Beispiel auf wikipedia unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen

Sie beteiligen sich bislang also an den falschen Kosten.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo Barbara,

vielen Dank für die Antwort.
Den Artikel bei Wikipedia habe ich auich gelesen. Es ist ja auch tatsächlich so, das ich mich an den Leasingraten beteilige. Praktisch bezahle ich die komplett. Das sind doch auch anschaffungskosten, oder? Wenn es so wäre, würde die Rechnung um einiges günstiger für mich werden. der geldwerte Vorteil würde zumindest um meinen Anteil der Leasingrate gemindert.

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

ja , so sehe ich das auch. Aus Sicht der Firma bei der Sie angestellt sind, ist das jedoch eigentlich nicht wünschenswert, denn wenn Sie sich an den Leasingraten beteiligen bzw. diese komplett bezahlen dann stellen diese Kosten keine Betriebsausgaben mehr dar, was natürlich schlecht für die Firma ist. Daher weht der Wind…
Wenn Sie alle Kosten für das Fahrzeug bezahlen, welchen Vorteil bietet es eigentlich, dass Sie einen Firmenwagen bekommen?
Also ich kann bislang noch keinen erkennen, weder steuerlicher geschweige denn finanzieller Natur, aber es gibt ja noch andere Faktoren, die eher im privaten Umfeld zu finden wären.
Freundliche Grüsse
Barbara

Hallo Frank,

eine sehr spezielle Frage! - Ich wüsste nicht, dass sich der geldwerte Vorteil um die Eigenbeteiligung mindert. Falls dies so ist, musst du aber m.E. die Netto(!)-Eigenbeteiligung ansetzen, da du ja nur diese wirklich einbringen kannst. Daher befürchte ich, dass deine Buchhaltung recht hat… (Du kannst aber weiter Hoffnung haben, dies ist NICHT mein Fachgebiet.)

Mal interessehalber: Welches Unternehmen macht denn Konstrukte mit solcher Selbstbeteiligung bei Firmenwagen?Wenn du mir das beantworten möchtest, einfach an [email protected].

Viele Grüße
Roger

Hallo! In er Tat ist das mit dem geldwerten Vorteil eine blöde Sache, aber die Buchhaltung hat recht. Der geldwerte Vorteil erhöht (rein theoretisch) das Einkommen, da man zwar nicht mehr Geld bekommt, aber einen Vorteil in Form eines Dienstwagens. D.h., je nachdem, was das Auto kostet und wie weit man vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, kommen ganz unterschiedl. Beträge zusammen. Der Preis für das Auto in Höhe von 37 T€ ist natürlich schon nicht schlecht, er sorgt für den entsprechenden Grundbetrag. Mein Mann muss noch viel mehr versteuern, da sein Arbeitsplatz über 100 km entfernt ist. Da kommt dann richtig etwas zusammen. Also, zuerst erhöht der errechnete Berag das Einkommen, das dann versteuert werden muss. Hoffe, dass ich das nachvollziehbar erklärt habe. LG

Sorry, aber das ist nicht mein Spezialgebiet…