Minderung nach Mangel an Gebrauchtwagenkauf

Der Wagen hatte bei der Heimfahrt schon ein defektes Radlager. Dies wurde am nächsten Tag von einer Audiwerkstatt bestätigt. Der Mangel wurde angezeigt und die Reaktionen hierauf sind ausweichend. Was tun ?

Hallo,

das ist wohl eher was für das Rechtsbrett.
Meiner Meinung nach kommt es aber drauf an, wer der Verkäufer ist:
Händler --> Gewährleistung
Privatperson --> Beweise ihm, dass er von dem Mangel/Defekt wusste bzw. ihn wissentlich verschwiegen hat. Bei Laien ist das evtl. nicht ganz einfach.

Beste Grüße
Guido