Minderung Regelbedarf nach § 20 SGB II

Hallo zusammen,

nur eine Frage:
Bei einer Einladung zu einem Gespräch im Jobcenter wird mit einer Kürzung des Sozialgeldes oder ALGII um 10 % für 3 Monate gedroht, wenn man nicht erscheint. Und zwar vom maßgebenen Regelbedarf.

Der Regelbedarf sind doch die 364 €, oder?!
Die Miete, die seitens des Jobcenters gezahlt wird, zählt nicht dazu, oder?!

Das bedeutet, wenn jemand aufgrund von Unterhaltseinkommen nur 14 € des Regelsatzes bekommt plus Miete, würde eine Kürzung von 10 % „nur“ 1,40 € ausmachen.
Korrekt?

Gruß
Bori

Hallo,

die Kürzung wird aus der vollen Regelleistung berechnet, also in diesem Fall 36,40 EUR pro Monat, es lohnt sich also, den Termin wahrzunehmen. :wink:

Gruß
Kristin

hallo,
für alle, die es interessiert:
„Sanktionen“

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-sanktionen-leye…

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