Hallo zusammen,
nur eine Frage:
Bei einer Einladung zu einem Gespräch im Jobcenter wird mit einer Kürzung des Sozialgeldes oder ALGII um 10 % für 3 Monate gedroht, wenn man nicht erscheint. Und zwar vom maßgebenen Regelbedarf.
Der Regelbedarf sind doch die 364 €, oder?!
Die Miete, die seitens des Jobcenters gezahlt wird, zählt nicht dazu, oder?!
Das bedeutet, wenn jemand aufgrund von Unterhaltseinkommen nur 14 € des Regelsatzes bekommt plus Miete, würde eine Kürzung von 10 % „nur“ 1,40 € ausmachen.
Korrekt?
Gruß
Bori