Hallo,
mal angenommen, Folgendes ist geschehen.
Wegen eines Nachbarn, der über einen längeren Zeitraum dazu neigte, wochenends in den Nachtstunden (meist ab 02.00h) eine unglaubliche Musiklautstärke zu erzeugen, wurde nach erfolglosen Gesprächsversuch en mehrfach die Polizei und ein Sicherheitsdienst gerufen, die diese Problematik dann abstellten und protokollierten.
Auf die Beschwerden der Hausgemeinschaft reagierte der Vermieter anfangs mit einem Anschreiben an den Störenfried, als das jedoch nichts bewirkte, äußerte er, ihm wären die Hände gebunden, da ihm die Beschwerde lediglich zweier Parteien und der Protokolle von Polizei und Sicherheitsdienst keine ausreichende rechtliche Handhabe geben würde, die anderen 2 Mietparteien müssten sich ebenso gestört fühlen (Anmerk.: eine dieser beiden „anderen“ Mietparteien ist der Störer, die andere Mietpartei ein Alkoholiker, der nach eigenen Aussagen keinen Ärger haben will und sich ohnehin nicht gestört fühlt, da er meist gegen 01:00h nachts weggeschossen ist).
Hierauf habe wurde kurzerhand die Miete unter vierwöchiger Vorankündigung und Begründung vor zwei Monaten um 10% gemindert. Dem Vermieter wurde in der Vorankündigung mitgeteilt, dass er erst wieder mit der vollen Mietzahlung zu rechnen habe, wenn er nachweist, entsprechende Schritte gegen den Störer eingeleitet zu haben. Eine Antwort des Vermieters hieraus gab es nicht, die Störungen haben seither jedoch nachgelassen, was aber generell nichts heißen muss, da sie ohnehin sporadisch, dann jedoch in extremer Intensität auftraten.
Nun ist man in der Regel generell geneigt, seine Miete voll bezahlen zu wollen. Allerdings tritt hier die Befürchtung ein, dass das momentane Ausbleiben der Störungen nicht auf ein Einwirken des Vermieters rückführbar ist, sondern mehr oder minder auf einen Zufall, da die Störungen schon öfters zwei Monate hintereinander ausblieben und dann unvermittelt wieder auftraten.
Zwei Fragen dazu:
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Wie sollte sich das Verhalten des „leidgeprüften“ Vermieters nun darstellen? Miete wieder voll ausbezahlen oder zunächst noch nicht?
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Da es sich um eine Mietminderung handelt von 10% handelt, sind dem Vermieter also innerhalb von zwei Monaten rund 100,- Euro entgangen. Sind diese nachzuzahlen?
Marc