Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Mindestmietdauer…
Ist eine in einem Vorvertrag zum Mietvertrag vereinbarte Mindestmietdauer von 10 Jahren zulässig?
Der genaue Wortlaut der Vorvereinbarung
…"Der Mieter mietet langfristig mindestens 10 Jahre (mit einer eventuellen Kaufabsicht)…
Ist so eine Vereinbarung rechtens, bzw. wirksam?
Danke für jede hilfreiche Antwort!!