Hallo zusammen,
ich möchte mit 2 Kollegen eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Die Hürde GmbH-Mindeststammkapital ist ja weggefallen. Wozu ich noch nichts gefunden habe, ist die zweite Hürde: Mindest-Körperschaftssteuer. Eine GmbH zahlt im Jahr 1.750 € Körperschaftssteuer, auch wenn sie keinen Umsatz gemacht hat. Unter gewissen Umständen im ersten Jahr nur 1.092 €. Kann mir jemand sagen, ob diese Sätze auch für die UG gelten?
Danke im Voraus, Jan
Hallo …
wo gründen Sie denn… in Österreich?
MfG
MGB-Consulting
nein, Deutschland. Stimmt, die Angaben zur Mindestkörperschaft sind aus Österreich und ich habe es nicht gemerkt. Danke
Hallo Jan,
ich habe noch ein paar Informationen zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder auch „Mini-GmbH“ für dich.
Die UG ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie hat als solche auch die gleichen Rechte und Pflichten (§ 5a GmbHG)wie eine GmbH. Sie hat allerdings nur ein Aufgrund ihres geringes Stammkapital von mindestens einem Euro.
Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss, wie bei der GmbH, ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden und eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Im Gegensatz zur GmbH gibt es allerdings hinsichtlich der Vertragsinhalte einige Besonderheiten (z. B. die Rücklagepflicht beim Jahresgewinn), die in die Gründungspläne eines Unternehmensgründers berücksichtigt werden müssen.
Vielleicht konnte ich dir etwas weiterhelfen.
Gruß von Martina Stienemann
http://www.startothek.de/
Hallo Martina,
Startothek hört sich interessant an, werde ich machen. Vielen Dank, Jan