Mindest Parkplatzbreite (Versuch 2)

Hallo zusammen,

angenommen irgendjemand hätte ein Problem mit seinem Vermieter. Angenommen zum Haus würde ein Parkplatz gehören, auf den nach Augenmass 5 PKWs passen. Angenommen der Vermieter sichert jeder Partei (nehmen wir an, insgesamt gibt es 6 Parteien) einen Parkplatz zu. Rein rechnerisch müssten dort also 6 Autos drauf passen oder aber einer muss wo anders parken.

Wenn jetzt für jeden Mieter ein Parkplatz gestellt werden sollte, könnte der Vermieter ja auf die Idee kommen die Parkplätze mit Strichen zu markieren. Jeder Parkplatz bakäme, wenn alle Annahmen korrekte wären, also eine geschätzte Breite von ca 2 Metern. Mit einem großen Auto hätten manche Mieter also Probleme dort einzuparken. Manch andere mit nem kleinen Auto würde zwar rein passen, aber das Aussteigen würde sich entsprechend schwierig gestalten, wenn daneben ein weiteres Auto steht (was ja auch im Sinne eines Parkplatzes wäre).

Gäbe es also ein Gesetz, eine Vorschrift oder irgendweche Bestimmungen an die sich der Vermiete halten müsste, wenn er in die beschriebene absolut fiktive Lage käme? Vorallem die Breite eines Parkplatzes der zusammen mit einer Wohnung vermietet wird, könnte ja regulatorischen Bestimmungen unterliegen?

Danke schon mal für eure Philosophischen Gedanken

PS: Alle Angaben sind natürlich rein fiktiver Natur

Hallo,

hier ist das Baurecht anzuwenden. Auskünfte können Bürgermeisterämter erteilen.

Gruss Günter

angenommen irgendjemand hätte ein Problem mit seinem
Vermieter. Angenommen zum Haus würde ein Parkplatz gehören,
auf den nach Augenmass 5 PKWs passen. Angenommen der Vermieter
sichert jeder Partei (nehmen wir an, insgesamt gibt es 6
Parteien) einen Parkplatz zu. Rein rechnerisch müssten dort
also 6 Autos drauf passen oder aber einer muss wo anders
parken.

Wenn jetzt für jeden Mieter ein Parkplatz gestellt werden
sollte, könnte der Vermieter ja auf die Idee kommen die
Parkplätze mit Strichen zu markieren. Jeder Parkplatz bakäme,
wenn alle Annahmen korrekte wären, also eine geschätzte Breite
von ca 2 Metern. Mit einem großen Auto hätten manche Mieter
also Probleme dort einzuparken. Manch andere mit nem kleinen
Auto würde zwar rein passen, aber das Aussteigen würde sich
entsprechend schwierig gestalten, wenn daneben ein weiteres
Auto steht (was ja auch im Sinne eines Parkplatzes wäre).

Gäbe es also ein Gesetz, eine Vorschrift oder irgendweche
Bestimmungen an die sich der Vermiete halten müsste, wenn er
in die beschriebene absolut fiktive Lage käme? Vorallem die
Breite eines Parkplatzes der zusammen mit einer Wohnung
vermietet wird, könnte ja regulatorischen Bestimmungen
unterliegen?

Danke schon mal für eure Philosophischen Gedanken

PS: Alle Angaben sind natürlich rein fiktiver Natur

Hallo auch,
schau mal hier nach:
http://www.eger-info.de/skripte/P_Planung/P_G.pdf
Seite 10. Nur für Hessen, aber immerhin ein Anhaltspunkt.

Danke schon mal für eure Philosophischen Gedanken

ich habe mich bemüht bei sovielen fiktiven Annahmen. Nicht mal Person A ist dabei.

PS: Alle Angaben sind natürlich rein fiktiver Natur

Meine auch :smile:
Grüße
BW

hier ist das Baurecht anzuwenden.

Hallo Günter,
hier ging es darum, dass der Vermieter den Mietern etwas zusichert. Was hat das mit Baurecht zu tun? Wenn dem Vermieter das Bauvorhaben z.B. unter einer Stellplatzablöse genehmigt wurde, stellt sich nicht die Frage, ob baurechtlich ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Was und ob etwas mietvertraglich geregelt ist, ist dann nicht Baurecht.
Auf die Maße für PKW-Stellplätze hatte ich schon verwiesen und Ulli hat dazu noch die passende Richtlinie benannt. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße
Ulf

Hallo,

hier ist das Baurecht anzuwenden.

Hallo Günter,
hier ging es darum, dass der Vermieter den Mietern etwas
zusichert.

Das habe ich nicht bestrittren.

Was hat das mit Baurecht zu tun?

Der Fragesteller wollte wissen, wie groß die Stellplätze sein müssen.

Wenn dem Vermieter
das Bauvorhaben z.B. unter einer Stellplatzablöse genehmigt
wurde, stellt sich nicht die Frage, ob baurechtlich
ausreichend Parkplätze vorhanden sind.

Diese Frage stellte sich hier auch nicht. Es ging einzig und allein bei der Eingangsfrage darum, welche Maße vorgeschrieben sind für Stellplätze.

Was und ob etwas mietvertraglich geregelt ist, ist dann nicht
Baurecht.

Ist mir auch bekannt. Ich habe täglich mit Mietrecht bei der Arbeit zu tun.

Auf die Maße für PKW-Stellplätze hatte ich schon verwiesen und
Ulli hat dazu noch die passende Richtlinie benannt.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße
Ulf

Gruss Günter