Hallo alle zusammen.
Wenn jemand einen 400€ Job ausübt, darf er zusätzlich einen Job annehmen bei dem er zum Mindestsatz dann auch versichert wäre? Ich hoffe , dass die Frage nicht zu unmißverständlich ausgedrückt ist.
Liebe Grüsse
Sandra
Wenn jemand einen 400€ Job ausübt, darf er zusätzlich einen
Job annehmen bei dem er zum Mindestsatz dann auch versichert wäre?
Ja, das darf er, wenn beide AGs nichts dagegen haben. Man kann aber auch den 400 € Job auf Steuerkarte ausüben und ist dann versichert.
Servus,
beim 400-€-Job entscheidet die Abrechnung „über Steuerkarte“ nur darüber, ob die Lohnsteuer pauschal mit 2% oder nach der jeweiligen Tabelle einbehalten wird.
Eine Option zur Sozialversicherungspflicht wird dadurch nicht ausgeübt, die gibts nicht mehr.
Sozialversicherungspflicht wäre gegeben, wenn regelmäßig z.B. 405 € monatlich verdient werden (was beiläufig für beide Teile billiger ist, wenn der 405-€-Job der einzige ist).
Schöne Grüße
MM
Eine Option zur Sozialversicherungspflicht wird dadurch nicht
ausgeübt, die gibts nicht mehr.
Das wußte ich noch nicht. Danke für den Hinweis.
Allerdings gibt es auch bei den geringfügigen Beschäftigungen die Möglichkeit, auf die Freiheit der GRV zu verzichten. Das wäre doch so eine Option, selbst wenn sie nicht alle Zweige der Sozialversicherung umfaßt.
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Aber nochmal kurz erklärt, bzw. nachgefragt; Wenn jemand e. 400€ Job hat und möchte aber noch einen Job annehmen, der nicht auf Vollzeit basiert, aber soll schon die Kranken,-Renten,- Sozialversicherungen abdecken( zum Mindestsatz). Ist das erlaubt, bzw. beträgt der Mindestsatz dann nur 405€ oder muss es mehr sein?
Liebe Grüsse
Sandra
Servus,
möglich sind auch 2*400 €. Mit der Folge, daß die beiden zusammengerechnet und beide sozialversicherungspflichtig werden.
Ein „Minijob“ mit 400 € p.m. und ein regulär SV-pflichtiger Job mit z.B. 405 € p.m. können gut nebeneinander bestehen.
Schöne Grüße
MM