Mindestabstand fahrradfahrer

Wenn vor einem der Radfahrer hinfällt, weil er von jemand anderem umgefahren wurde, trifft einen dann eine Mitschuld, wenn man auch noch auf diesen auffährt und hinfällt? Oder ist der Unfallverursacher auch schuld für meine Schäden?

Wenn vor einem der Radfahrer hinfällt, weil er von jemand
anderem umgefahren wurde, trifft einen dann eine Mitschuld,
wenn man auch noch auf diesen auffährt und hinfällt? Oder ist
der Unfallverursacher auch schuld für meine Schäden?

Du bist wohl selbst schuld an Deinen eigenen Schäden sowie haftbar für die von Dir verursachten Schäden beim Dritten, da Du offenbar den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast.

M.

Guten Tag,

Ist man auch für Schäden des vor einem fahrenden schuldig, welcher schon auf dem Boden lag? Und kann man nicht den Sicherheitsabstand eingehalten haben, aber als er hingefallen ist hat er den ganzen Weg blockiert und man selbst hatte keine Chance auszuweichen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass man selbst und der vor einem fahrende das Geld von dem Unfallverursacher, ohne den der Unfall nicht passiert wäre und der, so hoffe ich die größte Schuld hat, zurückzuerhalten?
Danke schon einmal im vorraus

Es heißt in rechtsforumn nämlich nur,dass man einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten solle, dieser ist allerdings nicht weiter erläutert, sodass es keine feste Vorschrift für einen solchen Abstand, wie beim Auto gibt. Und dieser Abstand ist dafür da, dass wenn jemand stark bremst, man auch noch bremsen kann. Aber wenn jemand hinfällt, so stark kann ja niemand bremsen und kriege ich daher auch meinen Schaden oder weningstens einen Teil davon vom Unfallverursacher ausgezahlt?

…als er hingefallen ist hat er den ganzen Weg blockiert und man selbst hatte keine Chance auszuweichen?

Hallo,
wenns vorn nicht weitergeht, bremse einfach und halte an.
Da ist mit Sicherheitsabstand gemeint, Dein Abstand nach vorn.
Gruss Helmut

1 „Gefällt mir“

Wenn vor einem der Radfahrer hinfällt, weil er von jemand
anderem umgefahren wurde, trifft einen dann eine Mitschuld,
wenn man auch noch auf diesen auffährt und hinfällt? Oder ist
der Unfallverursacher auch schuld für meine Schäden?

Folgende Regel hat sich bewährt:
„(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. […] Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.“
http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Ist die „übersehbare“ Strecke die Strecke bis zum Vorrausfahrenden? Oder ist damit auch der Abschnitt der Straße gemeint, den man an dem Vorrausfahrenden vorbei übersehen kann?

„(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
http://dejure.org/gesetze/StVO/4.html

Da Formulierungen wie „in der Regel“ und „plötzlich gebremst wird“ enthalten sind, ist die StVO hier nicht ganz eindeutig. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Kommentar von mir:
Es ist allgemein bekannt, dass Unfälle im Straßenverkehr passieren. Der Vorrausfahrende muss ja nicht mal von jemand anderem umgefahren werden. Eins seiner Laufräder kann sich lösen, er kann nen Schlaganfall bekommen oder sonstwie die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren.
Deswegen sollte man immer nur so schnell fahren, dass man in der freien Strecke vor einem anhalten kann. Passiert vor einem etwas, kann man so eine Kollision verhindern.
Es ist nicht immer einfach, das durchzuhalten. Gerade in bergigen Gegenden nervt es extrem, immer kurz vor dem Hügelkuppen auf 40-50 abzubremsen. Ich tue es trotzdem, denn kurz hinter der Kuppe kann ein Unfall passiert sein, ein Auto liegen geblieben sein oder sonstwas los sein.
Wer schneller fährt, gefährdet ganz klar das Leben anderer, die vielleicht unverschuldet in einen Unfall geraten sind und dann von einem selber plattgefahren werden.

Gruß
Paul

Moin!

Sag mal, willst Du es nicht verstehen?

Es heißt in rechtsforumn nämlich nur,dass man einen
ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten solle, dieser ist
allerdings nicht weiter erläutert,

Naja, es ist der Abstand, innerhalb wessen ich (im Falle der Nutzung eines Fahrrades) anhalten kann. Das ist schon relativ klar.

sodass es keine feste
Vorschrift für einen solchen Abstand, wie beim Auto gibt.

Wieso sollte für den radfahrer (in der Stadt) etwas anderes gelten als für einen Autofahrer?

Und
dieser Abstand ist dafür da, dass wenn jemand stark bremst,
man auch noch bremsen kann. Aber wenn jemand hinfällt,

Ist das nicht ähnlich wie „stark bremsen“…?

so
stark kann ja niemand bremsen und kriege ich daher auch meinen
Schaden oder weningstens einen Teil davon vom
Unfallverursacher ausgezahlt?

Natürlich nicht. Vielmehr kann der Gestürzte auch Dich zur Haftung bzw. zum Schadenersatz heranziehen.

Du musst bremsen können. Hämmere Dir das ein. Es gibt kein Recht darauf, andere zu überfahren, nur weil sie mit dem Fahrrad hingefallen sind!

M.

1 „Gefällt mir“