Mindestabstand von Amateurfunkanl zum Nachbarhaus

Liebe Experten,

ich hätte da eine Frage bezüglich des Mindestabstandes von Amateurfunkanlagen zum Nachbarhaus.

Kurze Beschreibung:
Ich wohne seit kurzem in Baden Württemberg in einer Dachgeschosswohnung (2. OG) und mein Nachbar besitzt eine Amateurfunkanlage. Diese ist auf der Rückseite des Hause, auf einer Autogarage befestigt, sodass die 3m lange Antenne genau auf der Höhe meines Fensters endet. Der Abstand zwischen Antenne und meinem Fenster beträgt ca. 2-3 m.
Nun habe ich das Problem, dass wenn mein Nachbar funkt, ich Rückkopplungen in Boxen, Fernseher, usw. habe.

Da ich leider kein Experte in Sachen Amateurfunk bin, mein gesunder Menschenverstand mir aber sagt, dass wenn ich massive Störungen in meinen elektischen Geräten habe, die Funkstrahlung sehr hoch sein muss, ganz abgesehen von den eventuellen gesundheitlichen Folgen!

Meine Frage lautet nun, welchen Mindestabstand Amateurfunker in BW zu den Nachbarhäusern halten muss? Da ich an einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis sehr interessiert bin, wollte ich mich vorab auf diesem Wege informieren.

Für etwaige Antworten bedanke ich mich bereits im voraus.

LG

Hallo,

massive Störungen deuten nicht unbedingt auf eine hohe Sendeleistung oder Feldstärke hin.
Ist das wirklich ein Amateurfunker?
Hat der nur eine Antenne?

Der ist doch bestimmt auch daran interessiert keine Störungen zu verursachen.
Um den Frieden zu wahren würde ich den mal ansprechen, vielleicht ist es ja ein CB-Funker der mit einem Verstärker arbeitet.

Ja natürlich gibt es Sicherheitsabstände. Die sollte (muss) jeder Funkamateur vor Sendbeginn berechenen und auch einhalten, wenn er mit einer Strahlungsleistung > 10Watt arbeitet.
In der Tat hängt der Sicherheitabstand jedoch auch von der Sendeleistung ab und kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Gruß
Markus

Mahlzeit.

Zu Mindestabständen gibt es keine einheitlichen oder verbindlichen Regelungen. Jedoch die Sende- und die Strahlungsleistung von Funkanlagen, sowie deren Beschaffenheit im Hinblick auf das Verursachen von Störungen sind genau geregelt.

Am Besten sprichst Du Deinen Nachbarn einfach mal darauf an. Auch AFus (und ebenso auch CBler) unterliegen dem EMVG und sind verpflichtet ihre Anlage so zu betreiben, dass Störungen Dritter ausgeschlossen sind. Ein guter AFu wird sich die Situation ansehen und versuchen die Störungen durch Änderungen seiner Anlage zu beseitigen.

Reagiert er nicht, kannst Du bei einem echten AFu zunächst zum Zwecke einer Vermittlung beim Dachverband der Amateurfunker, dem DARC e.V. ( http://www.darc.de/ ) nachhaken.

Sollte dies keinen Erfolg bringen oder diese Option ausfallen, weil es sich um einen CBler handelt, ist Dein Ansprechpartner die Bundesnetzagentur kontaktieren ( http://www.bundesnetzagentur.de/ ), bundesweit unter 0180 3 23 23 23 zu erreichen - oder Kontakt über die Webseite.

Diese schicken in der Regel einen Messwagen und überprüfen die Situation und ggf. die Funkanlage.

Hallo,
erstmal Danke für die guten Tipps. Ich werde den Herrn einfach mal nett ansprechen und ihm mein Anliegen schildern und mir das Ganze erklären lassen.
Liebe Grüße
Florian

Hi,

ob der Mindestabstand von Amateurfunkanlagen geregelt ist weiß ich jetzt nicht, aber für kommerziell genutzte Funkanlagen wie Mobilfunkstationen, Radaranlagen und TV- und Radiosender gibt es so etwas.
Die Betreiber benötigen eine Standortbescheinigung von der Bundesnetzagentur für Telekommunikation.
Die Berechnung des Abstandes ergibt sich aus Sendeleistung, Antennengewinn und der Summe der Dämpfungen zwischen Sender und Antenne.

Frag doch mal hier nach:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html

nicki