Mindestabstand von Gebäuden zu Startbahnen

Hallo,
weiss jemand, ob und wo es geregelt ist, welchen Mindestabstand Gebäude 1.)Wohngebäude, 2.)Gewerbegebäude zu dem Ende/Anfang von Start- und Landebahnen von Flughäfen einhalten müssen? Es kann doch sein, dass ein startendes oder landendes Flugzeug aus verschiedensten Gründen über das Ende der Bahn hinausrollt und dann Schaden anrichten könnte.
Vielen Dank für Antworten!
Heiner

Hallo,

Flughäfen haben grundsätzlich eine Sicherheitsbereich. Dieser ist Eigentum des Flughafens und da kann man dann nicht bauen.

Für Flughäfen wird in der Regel eine Bebauungsplan entwickelt. Da werden dann zusätzliche Sicherheitszonen ausgewiesen.

Eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung gibt es m.E. nicht. Bauen ist immer noch Ländersache.

Christian

Nabend!

Eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung gibt es
m.E. nicht. Bauen ist immer noch Ländersache.

Äh?
Klar hat der Bund keine eigene Bauverwaltung und bedient sich bei der Erledigung seiner Aufgaben der Länder. Aber noch gibt er einheitliche Regeln vor, z.B. einzuhaltender Abstand zu Autobahnen und Bundesstraßen im Straßengesetz.
Gruß!
T.

Nabend!

Eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung gibt es
m.E. nicht. Bauen ist immer noch Ländersache.

Äh?
Klar hat der Bund keine eigene Bauverwaltung und bedient sich
bei der Erledigung seiner Aufgaben der Länder. Aber noch gibt
er einheitliche Regeln vor, z.B. einzuhaltender Abstand zu

Hallo,

was Du meinst sind sicherlich die Schleppradien, Neigungen und Haltesichtweiten etc. für Autobahnen und Bundesstraßen.

Maße und Angaben im Sinne einer Raumordnung existieren m.E. nicht

Christian

Hallo,

was Du meinst sind sicherlich die Schleppradien, Neigungen und
Haltesichtweiten etc. für Autobahnen und Bundesstraßen.

Maße und Angaben im Sinne einer Raumordnung existieren m.E.
nicht

Nein ich meine Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone.

Und Raumordnung ist eine „Etage“ der Planung zu hoch für solche Regelungen.

Gruß!
T.

Hallo

Nein ich meine Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone.

M.E. werden diese Zonen bei Straßen angewendet. Es gibt in Deutschland ein Bundesfernstraßengesetz sowie Straßen- und Wegegesetze der Länder. Hier wird mit den Zonen geregelt, welche Flächen in Bezug auf die Straßen nicht oder beschränkt bebaut werden dürfen.

Um ein Bebauungsverbot für Flächen neben einen Flughafen zu bekommen, kann man sich nicht auf das Bundesfernstraßengesetz berufen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__9.html

Die Bebauung in Flughafennähe wird nach Luftverkehrsgesetz geregelt. Für den Bauschutzbereich siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html

Christian

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Ich habe die pauschale Aussage im letzten Satz deines 1. Postings widerlegen wollen. Und als Beispiel dafür, dass es durchaus Vorgaben und Regelungen des Bundes gibt und nicht jeses Bundesland für sich allein entscheidet, den Vergleich zur Straßenbauverwaltung gegeben.
Und interessanterweise kam nun endlich auch in Bezug auf die Ausgangsfrage eine passende Antwort.
Gruß!
T.

Ich habe die pauschale Aussage im letzten Satz deines 1.
Postings widerlegen wollen. Und als Beispiel dafür, dass es
durchaus Vorgaben und Regelungen des Bundes gibt und nicht
jeses Bundesland für sich allein entscheidet, den Vergleich
zur Straßenbauverwaltung gegeben.
Und interessanterweise kam nun endlich auch in Bezug auf die
Ausgangsfrage eine passende Antwort.

Doch, jedes Bundesland entscheidet alleine. Jedes Bundesland stellt eigene Regelwerke wie zum Beispiel für Verkehrswege auf (außer Bundesstraßen und Autobahnen). Das macht das Bauen auch so „spannend“.
Das die Entscheidungen technisch fast identisch sind, klar. Aber hier könnte man ein unterhaltsamen Abend damit ausfüllen.

Und das die Aufstellung eines B-Planes für ein Flughafen ein Raumordnungsverfahren ist, daß ergibt sich aus der Größe und der Beteiligten.

Christian

Nabend!

(außer Bundesstraßen und Autobahnen).

Na endlich haben wir den Konsenz.
Gruß!
T.