Hallo,
ein fiktiver Fall aus dem Fernsehen.
Bezahlt die Pflegeversicherung eigentlich auch, wenn ein Kind (z.B. 6 Jahre) pflegebedürftig (also über das normale Maß hinaus) ist? Oder muß man da zuerst einen Beitrag bezahlt haben um Leistungen bekommen zu können bzw. erwartet man von den Eltern „einfach“, daß sie das leisten weil das bei Kindern normal ist sich um sie zu kümmern?
Cu Rene
Bezahlt die Pflegeversicherung eigentlich auch, wenn ein Kind
(z.B. 6 Jahre) pflegebedürftig
Kinder sind in der gesetzlichen Pfelegversicherung beitragsfrei mitversichert.
haben um Leistungen bekommen zu können bzw. erwartet man von
den Eltern „einfach“, daß sie das leisten weil das bei Kindern
normal ist sich um sie zu kümmern?
Wie der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit eines Kindes beurteilt ist eine andere Frage.
Hallo Rene,
man kann auch schon bei Babys eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen.
Gruß Merger
Danke,
gibt es da Ausschlußkriterien? Konkret hatte das Kind im Film als Säugling (also noch bevor man überhaupt impfen kann ) die Masern. Die Wahrscheinlichkeit dafür nach einigen Jahren schwer (und bisher tödlich) zu erkranken liegt wohl dann um 1 zu 100, also schon recht wahrscheinlich.
OT: Eine Statistik, wie viele Verträge von Leuten, die in der GKV sind, es da bis z.B. 5 Jahre gibt, hast du nicht zufällig?
Cu Rene
gibt es da Ausschlußkriterien?
In der privaten Pflegeversicherung werden natürlich, wie in der Krankenversicherung auch, Gesundheitsfragen gestellt. Da kann eine Gesellschaft schon mal einen Antrag ablehnen.
Hallo Rene,
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen seit dem
- Juli 2008, wenn der Versicherte in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre als Mitglied versichert oder nach
§ 25 SGB XI familienversichert war.
In deinem Fall muss ein Elternteil des 6-jährigen Kindes mindestens 2 Jahre lang in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung versichert gewesen sein und das Kind die Voraussetzungen für die Familienmitversicherung erfüllen.
Dann besteht zunächst mal die Chance Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Sachleistungen) zu erhalten.
Schwieriger wird es mit der Einschätzung, ob wirklich Pflegebedürftigkeit vorliegt.
DENN : besonders bei kleineren Kindern muss der Pflegeaufwand erheblich höher sein gegenüber dem Hilfebedarfs eines gesunden Kindes.
Es ist also immer der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Und generell benötigt ein 6-jähriges Kind auch eine Betreuung rund um die Uhr.
Aber dies stellt dann sowieso der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) fest.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo Rene,
folgende Fragen werden bei Personen unter 66 Jahren bei uns gestellt:
Frage 1: besteht eine anerkannte Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Dienstunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt ?
Frage 2: Bestehen Erkrankungen oder Unfallfolgen, aufgrund derer voraussichtlich dauerhaft (für mindestens weitere 6 Monate) eine Medikamenteneinnahme und/ oder Behandlungen/ Kontrolluntersuchungen durch Ärzte durchgeführt werden oder ärztlich angeraten sind ?
nicht anzeigepflichtige Erkrankungen für Personen bis zur Vollendung des 66. Lebensjahr sind dabei:
Allergien ohne Asthma, Bluthochdruch (Hypertonie) ohne Grunderkrankung und/oder Folgeerkrankung, zu hohe Cholesterinwerte und andere Fettstoffwechselerkrankungen, äußerliche Akne und/oder Schuppenflecht (Psoriasis) Schilddrüsenüber- oder unterfunktion sowie Jodmangel, Neurodermitis ohne Asthma, gutartige Prostatavergrößerung, Sodbrennen (Refluxösophagitis), Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom) Osteoporose ohne Fraktur (Glasknochenkrankheit ist anzeigepflichtig
Eine Statistik kann ich nicht bieten, jedoch schließen wir gerade bei Kindern, fast bei jedem Beratungsgespräch eine private Pflegeversicherung ab.
Hier sollte man beachten, dass eine Absicherung mit
600 € Pflegestufe I / 1.200 € Pflegestufe II / 1.800 € Pflegestufe III
bei einem 5 jährigen gerade einmal etwas über 5 € im Monat kostet.
Vergleichbar bei einem 50 jährigen Mann ca. 45 €
Gruß Merger