Mindestalter

Hallo,
Kann mir jemmand Mindestalter zum Jobben sagen.Ich glaube es gibt auch so nebenjobs, die man unter 18 machen kann!?

Danke
Jonas

Hallo Jonas,

schau mal unter:

http://www.jugendleiterrecht.de/jugendjobben.html

Kinder (i.S.dieses Gesetzes) bis zum Alter von 13 Jahren dürfen überhaupt nicht „jobben“ (beschäftigt werden); sie dürfen nur unter den Voraussetzungen der Ausnahmen des § 6 JArbSchG beschäftigt werden! (Weitere Ausnahmen, z.B. richterliche Weisung, …, bestimmt § 5 Abs. 2 JArbSchG)

Kinder über 13 Jahren (ab 14) dürfen nur mit Einwilligung des Personesorgeberechtigten (meist Eltern) leicht i.S.d. § 5 Abs. 3 JarbSchG beschäftigt werden, oder nach den Bestimmungen des § 2 KindArbSchV.

Ab 15 Jahren (= Vollendung des 15. Lebensjahres; = Jugendlicher i.S. dieses Gesetzes) darf man, solange man der Vollzeitschulpflicht unterliegt (§ 2 Abs. 3; in der Regel bis zur Vollendung der 9. Klasse Hauptschle in BW) nur 4 Wochen im Kalenderjahr in den Ferien unter den Voraussetzungen der §§ 8-31 JArbSchG „jobben“.

Ab 15 Jahren, und wenn man nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unerliegt, darf man unter den Voraussetzungen der §§ 8 - 31 JarbSchG beschäf tigt werden!

So stehts da und dem ist MM nichts zuzufügen.

Bei Fragen einfach melden.

Martin Kerkloh

Danke alles geklärt