Hallo,
Kann mir jemmand Mindestalter zum Jobben sagen.Ich glaube es gibt auch so nebenjobs, die man unter 18 machen kann!?
Danke
Jonas
Hallo,
Kann mir jemmand Mindestalter zum Jobben sagen.Ich glaube es gibt auch so nebenjobs, die man unter 18 machen kann!?
Danke
Jonas
Hallo Jonas,
schau mal unter:
http://www.jugendleiterrecht.de/jugendjobben.html
Kinder (i.S.dieses Gesetzes) bis zum Alter von 13 Jahren dürfen überhaupt nicht „jobben“ (beschäftigt werden); sie dürfen nur unter den Voraussetzungen der Ausnahmen des § 6 JArbSchG beschäftigt werden! (Weitere Ausnahmen, z.B. richterliche Weisung, …, bestimmt § 5 Abs. 2 JArbSchG)
Kinder über 13 Jahren (ab 14) dürfen nur mit Einwilligung des Personesorgeberechtigten (meist Eltern) leicht i.S.d. § 5 Abs. 3 JarbSchG beschäftigt werden, oder nach den Bestimmungen des § 2 KindArbSchV.
Ab 15 Jahren (= Vollendung des 15. Lebensjahres; = Jugendlicher i.S. dieses Gesetzes) darf man, solange man der Vollzeitschulpflicht unterliegt (§ 2 Abs. 3; in der Regel bis zur Vollendung der 9. Klasse Hauptschle in BW) nur 4 Wochen im Kalenderjahr in den Ferien unter den Voraussetzungen der §§ 8-31 JArbSchG „jobben“.
Ab 15 Jahren, und wenn man nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unerliegt, darf man unter den Voraussetzungen der §§ 8 - 31 JarbSchG beschäf tigt werden!
So stehts da und dem ist MM nichts zuzufügen.
Bei Fragen einfach melden.
Martin Kerkloh
Danke alles geklärt