Mindestanforderung an Duschen in einem Betrieb

Hi!

Ich habe da ein kleines Problem bei der Ermittlung der Mindestanzahl…

Wir sind ein mittelständischer Betrieb, der noch 10 gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt, die sich auch „dreckig“ machen.

Da wir unser ehemaliges großes Gebäude mit Duschen und Spinden aufgeben, müssen wir an anderer Stelle Duschen für die Mitarbeiter einrichten.

Ich habe schon in der Arbeitsstättenverordnung nachgeblättert - vergeblich!

Weiß von Euch jemand, wo ich finden kann, was wir in welchem Umfang bauen müssen?

Grüße
Guido

Mir ist auch keine spezielle Regelung bekannt. Die §§-Reiter verwenden in den üblichen Bestimmungen die Formulierung „in angemessener Anzahl“. Wieviel das ist, kann man auskarteln, würfeln. „Gefühlsmäßig“ (Juristen dürfen keine Gefühle haben), dürften für 10 Leute vermutlich 3 Duschen ausreichend sein. Wenn eine Frau zudem tätig ist, dann muß die „weibliche“ Dusche von den neugierigen Männern deutlich abgetrennt sein. 10 Duschen wäre natürlich besser, doch wer zahlt die Kosten???

Da fällt mir gerade etwas ein. Frag mal bei der Kaminkehrerinnung nach, was bei denen so üblich ist. Bekanntlich sind diese Leute abends eher schwarz als weiß im Gesicht.

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Hallo Guido,

es gibt ein tolle Übersicht im „Arbeitsstätten-Datenblatt“ vom REFA-Bundesverband. Hier sitzen Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch zusammen und nur das was beide Seiten akzeptieren, wird veröffentlicht!

Folgende Empfehlung(!) liegt vor:

Bis 20 Mitarbeiter eine Dusche und 4 Waschgelegenheiten!

Hast Du männlein und weiblein, dann getrennte Duschen, also 1x Dusche w und 1x Dusche m!

Für die Toilettenräume gilt:
Bis 10 Mitarbeiter 1x Toilette für w und 1x Toilette für m.

Gruß
Karl-Heinz

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Hey Guido,

die Arbeitsstättenrichtlinien sagen dir genaueres. Habe diese leider nicht zur Hand, kann ich dir aber raussuchen.

Melde dich dann,

gruß gregor