Mir ist auch keine spezielle Regelung bekannt. Die §§-Reiter verwenden in den üblichen Bestimmungen die Formulierung „in angemessener Anzahl“. Wieviel das ist, kann man auskarteln, würfeln. „Gefühlsmäßig“ (Juristen dürfen keine Gefühle haben), dürften für 10 Leute vermutlich 3 Duschen ausreichend sein. Wenn eine Frau zudem tätig ist, dann muß die „weibliche“ Dusche von den neugierigen Männern deutlich abgetrennt sein. 10 Duschen wäre natürlich besser, doch wer zahlt die Kosten???
Da fällt mir gerade etwas ein. Frag mal bei der Kaminkehrerinnung nach, was bei denen so üblich ist. Bekanntlich sind diese Leute abends eher schwarz als weiß im Gesicht.
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es gibt ein tolle Übersicht im „Arbeitsstätten-Datenblatt“ vom REFA-Bundesverband. Hier sitzen Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch zusammen und nur das was beide Seiten akzeptieren, wird veröffentlicht!
Folgende Empfehlung(!) liegt vor:
Bis 20 Mitarbeiter eine Dusche und 4 Waschgelegenheiten!
Hast Du männlein und weiblein, dann getrennte Duschen, also 1x Dusche w und 1x Dusche m!
Für die Toilettenräume gilt:
Bis 10 Mitarbeiter 1x Toilette für w und 1x Toilette für m.
Gruß
Karl-Heinz
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