Hallo,
ich habe eine kleine Leichtbauhalle bauen lassen. Vertraglich festgehalten war,dass diese Frostfrei sein muss. Dies ist zum einen als technische Sicherheit für die darin liegenden Wasserführenden Leitungen gedacht, als auch zur Gewährleistung der eigentlichen Nutzung. Zur Tierhaltung. Nun ist es der erste Winter und die Lüftungsanlage mit elektrischer Beheizung blässt bei voller Leistung sachte vor sich hin. Ruck zuck konnten ab -10 bis -15°C bereits Innentemperaturen von
Hallo,
Frostfreiheit bedeutet für mich +4 Grad im Auslegungsfall von -10 bis -16 Grad (je nach Lage, das kann in Deutschland lokal unterschiedlich sein)
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:QpRrzMJch…
In jedem Fall kannst Du die Berechnung einfordern. Diese Leistung hast Du mitgekauft. Das gehört zur Dokumentation. Auch die Auslegung der Heizung gehört zur Dokumentation.
Wenn die Außentemperatur nun unter den Auslegungsfall sinkt, dann sinkt auch die Innentemperatur entsprechend. Da kann man nicht machen - nur hoffen, dass es nicht so kalt wird.
Gruß
Lodge
nicht lange fackeln, schalten Sie einen Anwalt ein welcher die Vertragsunterlagen prüft, und verklagen Sie dann den Verantwortlichen.
Allerdings schein mir, daß Sie weder mit einem Architekten noch mit einem Fachplaner gearbeitet haben, wenn das so ist, werden Sie große Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen haben, trotzdem nur Mut, das müssen Sie nicht hinnehmen.
mfG
Ernest P. Sukup