Mindestanforderungen der Bewohnbarkeit

Hallo allerseits!

Angenommen, ein Haus hat ein leeres Nebengebäude, das die Mindestanforderungen der Bewohnbarkeit aufgrund ihres schlechten Wohnverhältnisses nicht erfüllt. Kommt seine Grundfläche als Wohnfläche im Betracht? (insbesondere für die Ermittlung der Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung u. Verteilung der BK des Wohnhauses, u.a.)

NB: Das Nebengebäude ist tatsächlich nicht bewohnbar wegen Undichtigkeiten im Dach, Schimmel, fehlende Warmwasserinstallation, Kaputte Badarmaturen, u.a.

Hallo,

meiner Meinung nach, spielt die Bewohnbarkeit anderer Grundstücksteile bei der Umlegung vereinbarter Betriebskosten keine Rolle.

Nehmene wir mal an, dass ohne dem Nebengebäude 4 Wohneinheiten mit je 100 m2 bestehen und dieses nur an Grundsteuern 500 EUR im Jahr kostet, ebenso sind Wasserkosten von 1000 EUR und Grundgebühren an Wasser von 300 EUR entstanden. Als Umlagemaßstab wurde die Wohnfläche, für die Grundgebühr an Wasser nach Anzahl der Wohneinheiten vereinbart. Die Wohneinheiten sind ganzjährig vermietet.
Also fielen 125 EUR in der Umlage für die Grundsteuern an, für den Wasserverbrauch 250 EUR und der Wassergrundgebühren 75 EUR.

Würde nun das unbewohnte Nebengebäude mitberücksichtgt, in dem auch 4 Wohneinheiten mit je 100 m2 Wohnflächen sind und dadurch die Grundsteuern aus 1000 EUR steigen, blieb ja der Wasserverbrauch unverändert, aber es stiegen auch die Wassergrundgebühren auf 600 EUR.
In dieser veränderten Form fielen also 125 EUR an Grundsteuern, 250 EUR an Wasserverbrauch und 75 EUR an Wassergrundgebühren an.
Es würde sich also hier nichts ändern.

Man muss naütrlich aufpassen.

Tschüs.