Mindestanlagebetrag für Vermögenswirksame Leistung

Mein Arbeitgeber zahlt mir monatlich 6,65 € (Brutto) vermögenswirksame Leistungen. Um die 6,65 Brutto zu bekommen muss ich ja nachweisen, dass ich das Geld „förderbar“ anlege.
Da die 6,65 € der Bruttobetrag ist, bleibt davon Netto natürlich wesentlich weniger übrig. Die 6,65 € sind ja voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was ist der Mindestbetrag, den ich von meinem Nettogehalt investieren muss, um die vollen 6,65 € vom Arbeitgeber zu erhalten? Sind die 6,65 der Mindestbetrag?
Von den 6,65 € bleibt ja „unter dem Strich“ (also Netto) in der Lohnsteuerklasse I nicht mehr ganz so viel übrig…
Trotzdem muss ich 6,65 € von meinem Nettoentgelt investieren, um 6,65 € Brutto VWL zu bekommen?
Oder zahlt der Arbeitgeber auch die vollen 6,65 €, wenn beispielsweise nur 3 € vermögenswirksam anlege?

man kann bereits 6,65 € VWL monatlich anlegen.
Allerdings kommt es auf die Anlageform an.

z.B. gibt es Bausparverträge mit einer Mindestbausparsumme von 8.000 € und dafür ist eine Mindestsparrate von 24 € erforderlich.

Hier könnte man also 6,65 € VWL anlegen + zusätzlich 17,35 über Einzugsermächtigung vom Giro-Konto.

man kann bereits 6,65 € VWL monatlich anlegen. Allerdings kommt es auf die Anlageform an.

Der Fragesteller wollte wissen, wieviel er aufwenden muß, damit er vom AG die 6,65 € dazubekommt.

Hallo Nordstern,

man kann bereits 6,65 € VWL monatlich anlegen.

beachte den ersten Teil meiner Antwort!
Ein Ergänzungsbeitrag vom AN ist nicht erforderlich.

Allerdings kommt es auf die Anlageform an.

Der Fragesteller wollte wissen, wieviel er aufwenden muß,
damit er vom AG die 6,65 € dazubekommt.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Ein Ergänzungsbeitrag vom AN ist nicht erforderlich.

woher weißt Du das ? Das könnte im Arbeits- oder im Tarifvertrag geregelt sein und darüber wissen wir nichts.

Gruß

Nord licht

Ich bin ja in der Regel kein Freund von Mergers Antworten, aber diese war fachlich korrekt.

Der TV und AV regelt allenfalls wie hoch die Zahlung ist.
Hier offensichtich den Minimalbetrag von EUR 6,65.

Aus meiner Sicht ist die „Verpflichtung“ zu einer eigenen Leistung nicht durch TV oder AV regelbar.

Gruss HighQ

1 Like

Hallo HighQ,

Ich bin ja in der Regel kein Freund von Mergers Antworten,
aber diese war fachlich korrekt.

danke schön,
so niedrige Beiträge kennt man z.B. aus dem öffentlichen Dienst!

Der TV und AV regelt allenfalls wie hoch die Zahlung ist.
Hier offensichtich den Minimalbetrag von EUR 6,65.

Aus meiner Sicht ist die „Verpflichtung“ zu einer eigenen
Leistung nicht durch TV oder AV regelbar.

Gruss HighQ

Gruß Merger

Das war nicht die Frage…
Meine Frage ist damit leider nicht beantwortet :frowning:

Das ich bereits die 6,65 € anlegen kann ist klar. Mir ging es um was anderes:
Damit mein Arbeitgeber mir überhaupt die 6,65 € zum Bruttoentgelt dazu gibt muss ich nachweisen, wofür ich das Geld verwende. Man darf ja die VWL nicht für alles nutzen.
Nun liegt folgender Sachverhalt vor: Von den 6,65 € bleibt nach Steuern und Sozialversicherungen (also netto) wesentlich weniger übrig. Wenn ich das Geld nun vermögenswirksam anlege zahl ich’s ja vom Nettoentgelt, bzw. der mein AG überweist das für mich direkt an die entsprechende Bank wo ich die VWL anlege.
Kann ich jetzt beispielsweise nur 3 oder 4 € anlegen und vom AG trotzdem die vollen 6,65 € brutto bekommen?
Und noch einmal: Es geht mir nicht darum, was das Institut dazu sagt, wo ich das Geld anlege. Mir geht’s darum, so wenig wie möglich von meinem Nettogehalt zu investieren und trotzdem die „vollen“ 6,65 € vom AG zu erhalten.

Wenn ich wirklich 6,65 (zwangsläufig von meinem Nettogehalt) anlegen muss um 6,65 € VWL Brutto zu bekommen fänd ich das nicht so gut…
Dann müsste ich effektiv noch etwas von meinem Netto beisteuern.

Es sind zwar alles nur kleine Beträge, aber derzeit herrscht bei mir ein extremer finanzieller Engpass. Wird in ein paar Jahren hoffentlich anders aussehen. Also bitte nicht lachen wenn ich mir wegen den „paar Euro“ so viele Gedanken mache.

Hmm ja, das muss wirklich ein extremer finanzieller Engpass sein, wenn du wegen 20€ im Jahr so viel überlegst… das sind 3 Stunden Inventur im Baumarkt aushelfen… naja muss ja jeder selber wissen.

Es geht jedenfalls NICHT, dass du nur 3 oder 4€ anlegst aber irgendwie trotzdem die 6€ vom AG bekommst.

Gruß
Granini

Das beantwortet die Frage!

Danke!!!

Du hast den falschen Ansatz
Hallo,
der Arbeitgeber gibt dir 6,65 auf dein Brutto, zusätzlich - wenn du ihn bittest - eben diese 6,65 in einen VWL-Vertrag direkt zu überweisen.
Bittest du den AG darum, einen Betrag in Höhe von z.B. 4,- auf einen VWL-Vertrag zu überweisen - so wird er dir auch nur eben diese 4,- zusätzlich zum Brutto geben. Nicht mehr. Selbstverständlich bedeutet ein höheres Brutto (hier durch zusätzliche 6,65) auch höhere Abgaben. Das lässt sich nicht umgehen. Übrigens…ich würde sehr gern den Spitzensteuersatz zahlen…dann hätte ich unter dem Strich trotzdem mehr!
Gruß J.K.

Aus meiner Sicht ist die „Verpflichtung“ zu einer eigene Leistung nicht durch TV oder AV regelbar.

Im Bereich bAV gibt es das. Warum nicht also nicht auch im Bereich VWL ?
Und das ich im Arbeitsvertrag Vergütungsbestandteile nicht an Bedingungen knüpfen können soll, erschließt sich mir nicht.

Hallo Nordlicht,

sind Dir solche Bedingungen bekannt ?

Gruß Merger

owT