Mindestanzahl an Vorständen

Weiß jemand, wieviel Vorstände eine AG tatsächlich laut Gesetz
braucht?

Hi,

meinst Du die Mindestanzahl von Mitgliedern im Vorstand?! Oder die Mindestanzahl an Vorständen einer AG?

Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Euro hat er aus mind. 2 Personen zu bestehen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt! ->> Aktgesetz §76 (2)

Gruß
Jens

Hi Jens,

ich meinte die Mindestanzahl von Vorständen einer AG.
Vielen Dank für die Info.

Gruß
Thomas…

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Ich verstehe den Sinn der Frage jetzt eigentlich nicht mehr, aber: Die Anzahl der Vorstände einer AG liegt exakt bei eins.
Jedoch: Wie oben erwähnt, ist die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes im Aktiengesetz bestimmt:
§76 (2) Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro hat er aus mindestens zwei Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, daß er aus einer Person besteht.

Eine andere Antwort kann es jetzt eigentlich auf Deine Frage nicht mehr geben.

Gruß
Christian

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