…Ich arbeite Teilzeit (ca 50-75%) im Tourismusbereich eines großen ÖNVsbetriebs,(Outdoor).Habe einen ganz normalen Angestellten Vertrag über 2 Jahre, da es für diese Zeit als Testphase ausgeschrieben war. Es existiert eine Winterpause, für diese 3 Monate wurde mir mündlich zugesichert, in einem anderen Bereich(Indoor)arbeiten zu können. Hat letzten Winter einigermassen geklappt,mit sehr wenig Stunden. Gestern wurde mir mitgeteilt, daß man keine Stunden in 2013 für mich hätte. Also kein Einkommen etc. Ist das rechtens???
2. Frage: Das Projekt wurde um ein weiteres Jahr verlängert, darf man meinen Vertrag einfach so auslaufen lassen, obwohl die Befristung mit der Projektzeit begründet war.
Hallo Irene
nüchtern betrachtet hast du einen Arbeitsvertrag über 2 Jahre.
Sollte in Deinem Vertrag etwas von Winterpause stehen, hast Du keinen Anspruch auf Arbeit, ansonsten hast Du Anspruch auf Arbeit.
Mündliche Absprachen sind zwiespältig, da sie oft nicht eingehalten werden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Gruß Paule
Hallo Irene,
ohne Ihren Vertrag zu sehen ist es schwer etwas dazu zu sagen. Normalerweise können befristete Verträge einfach nicht verlängert werden wenn sie auslaufen. Allerdings haben Sie etwas in Verbindung mit einem Projekt gesagt. Haben Sie das schriftlich, ist es im Vertrag erwähnt? Dann könnte das eine Hintertür sein.
Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat?
Den können Sie auch um Hilfe bitten.
Bei mündlichen Absprachen wird es immer schwierig mit dem durchsetzen. Evtl. wenn Zeugen zu benennen sind, aber ob die dann verlässliche sind.
Ich wünsch Ihnen viel Glück.
Viele Grüße
Hallo Irene62,
da scheint vertraglich seitens des Ag so einiges schiefgelaufen zu sein. Dreh- und Angelpunkt eines Arbeitsverhältnisses ist und bleibt der Arbeitsvertrag.
Der sollte alles, was für beide Seiten von Bedeutung ist, beinhalten. D.h.Sie setzen sich mit dem Personal-
chef oder dessen Bevollmächtigten an einen Tisch und besprechen die von Ihnen genannten, strittigen Punkte miteinander. Sollte es nicht zu einer solchen Unterredung kommen bzw. kommt es zu keinem für Sie akzeptablen Ergebnis, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Viel Erfolg, bustobaer
Hallo,
leider verstehe einiges nicht.
Zu welchen Termin läuft Ihr Vertrag aus?
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung für die Indoor Beschäftigung während der Winterpause?
- Nur schriftliche Vereinbarungen haben Gültigkeit.
- Falls der Vertrag zum z.B. 31.1. ausläuft, braucht der AB Sie über diese Zeit nicht mehr beschäftigten. Er kann den Vertrag auslaufen lassen, Sie dürfen jedoch keinen Tag länger als im Vertrag verbeinb. arbeiten, sonst verlängert sich die Sache.
Bitte noch fehlende Angaben nachreichen
LG
Hallo,
sie haben sicher eine Rgelung im Arbeitsvertrag, aus dem hervorgeht, wieviele Stunden pro Woche Sie durchschnittlich zu arbeiten haben. Das muss der Arbeitgeber einhalten. Fehlt eine solche Regelung, gilt die Regelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Danach ist die zuvor durchschnittlich erbrachte Leistung maßgeblich.
Bezüglich des „Auslaufens“ des Vertrages kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag" steht. Haben Sie einen Zweijahresvertrag, dann läuft er nach zwei Jahren aue, auch wenn ein „Projekt“ möglicherweise länger läuft.
Gruß
Martin
also erstmal hallo (soviel Zeit muss sein!!!)
zu 1. - was steht denn im Vertrag?
zu 2. ich verstehe die Frage nicht, wenn das Projekt verlängert wurden, warum läuft dann der Vertrag aus???
MfG
Hallo,
befristete Arbeitsverträge enden mit dem letzten Tag der Befristung es ist keine Kündigung notwendig. Sie müssen verlängert werden oder eben neu gestaltet werden schriftlich.
Zu deiner ersten Frage kann ich nicht viel beitragen, da m. E. A. eine Wochenarbeitszeit festgelegt sein muss. Hast du diese das Jahr über im Durchschnitt erreicht, stehen dir in der Freiphase im Winter keine zusätzlichen Stunden zu. Wenn du kein Einkommen hast solltest du dich bei der Arbeitsagentur melden - kein Einkommen bedeutet auch keine KV und andere Sozialbeiträge.
Viel Glück
Milan
Aus ihrer Frage ergibt sich, dass sie einen Befristeten Arbeitsvertrag haben, auf zwei Jahre!
Aus ihrer Frage geht nicht hervor wann dieser Vertrag bekonnen hat und wann enden wird!
Mündliche Absprachen sind nicht relevant, sie sollten immer schriftlich fest gelegt werden.
zu zweiten Frage:
Ja, es ist erlaubt einen befristeten Arbeitsvertrag auslaufen zulassen. Sie müssen sich leider für das Jahr 2013 neu bewerben.
Leider kann ich nicht helfen.
Der Arbeitgeber ist nach § 615 BGB dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Stunden zu vergüten - er ist dann im Annahmeverzug. Ist keine konkrete Zeit vereinbart, so wird nach § 14 TzBfG von 10 Stunden wöchentlich ausgegangen.
Selbst wenn das Projekt fortgeführt wird, bestünde kein Anspruch auf Fortführung des Vertrages - dazu wäre es notwendig, dass sich die Befristung nicht kalendermäßig auf ein Ende stützt, sondern das Ende des Vertrages vom Ende des Projektes abhängig gemacht wird.
Wichtig ist was im Arbeitsvertrag steht. Wenn mir eine wöchentliche Arbeitszeit zugesichert wird und ich die auch (ist ja vertraglich von mir zugesichert)leisten will, dann muss der Arbeitgeber die Ausfallzeit voll bezahlen.Der Arbeitsvrtrag ist für beide Vertragspartner bindend.
Genauso wie die Befristung. Ein Arbeitnehmer kann aber auch einen Arbeitsvertrag unter bestimmten Umständen entfristen lassen (mit einer Klage am zuständigen Arbeitsgericht). Zum Beispiel wenn im Arbeitsvertrag konkret auf die Laufzeit des Projektes eingegangen wurde. In Ihrem Fall sollte das ein Arbeitsrechtler vorort beurteilen, da es keine pauschale Antwort für so einen Fall geben kann.
Kann ich nicht verbindlich beantworten…lassen sie mal nen Arbeitsrechtler in Ihren Vertrag schauen.
Hallo,
wenn die Absprache mündlich stattgefunden hat, wird es problematisch sein dies zu beweisen, außer es gibt eventuell Zeugen für die Abmachung. In aller Regel wird man sich aber nur auf Vereinbarungen stützen können die auch schriftlich hinterlegt sind.
Auch habe ich zum Thema Befristung meine Zweifel, denn regelmäßig wird ein Vertrag entweder auf einen unbefristeten Zeitraum geschlossen, oder eben für einen bestimmten Zeitraum. Sie schreiben eingangs, dass der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen wurde und am Schluss Ihrer Erklärung ist die Rede von einem Projektzeitraum. Von daher gehe ich von den zwei Jahren aus und hierbei ist es unerheblich, um welchen Sachverhalt es geht. Sollten Sie über den vereinbarten Zeitraum nicht weiterbeschäftigt werden, wird der Vertrag nach zwei Jahren automatisch enden.
Schönen Gruß
Holger
Hallo,
sofern Sie einen Arbeitsvertrag haben und dieser eine feste Stundenanzahl vorsieht, kann der Arbeitgeber Ihnen auch nicht im Winter die Stunden kürzen. Möglich wäre wenn Sie noch Überstunden aus dem Sommer haben, diese im Rahmen eines Zeitkontos im Winter abfeiern.
Zu 2) Haben Sie einen Arbeitsvertrag der aufgrund § 14 Abs. 1 TzBfG (Befristung mit Sachgrund) oder § 14 Abs. 2 TzBfG (Befristung ohne Sachgrund) für 2 Jahre befristet ist. Im 2. Fall würde eine weitere Befristung nicht mehr zulässig sein, sondern das Arbeitsverhältnis wäre unbefristet abzuschließen. Vielleicht möchte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis daher auslaufen lassen?
MfG
Alex
Es tut mir leid, ich kann Dir da keine genaue Auskunft geben, und möchte auch nicht falsches übermitteln.
Bernd
Also zu Frage 2: Wenn es einen festen Termin gibt, z.B. der Vertrag läuft bis zum 30.06.13, dann kann man ihn auslaufen lassen. Wenn die Formulierung heißt „für die Dauer des Projektes“ dann nicht.
Zu Frage 1: Was steht denn genau im Vertrag? Gibt es eine Wochen-/Monats- oder Jahresarbeitszeit? Mündliche Abrede zählen nicht. Also da wäre der Vertragsinhalt wichtig.
Hallo,
ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
Hallo Irene62,
Gestern wurde mir mitgeteilt, daß man keine Stunden in 2013 für mich hätte. Also kein Einkommen etc. Ist das rechtens???
Das kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Wenn dort eine durchschnittliche Arbeitszeit angegeben ist, muss diese auch vergütet werden. Wenn dort aber bereits geregelt ist, dass die Beschäftigung im Wesentlichen im Sommer stattfinden wird, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, auch im Winter für Beschäftigung zu sorgen - mündliche Zusagen sind da leider nicht sehr belastbar.
- Frage: Das Projekt wurde um ein weiteres Jahr verlängert, darf man meinen Vertrag einfach so auslaufen lassen, obwohl die Befristung mit der Projektzeit begründet war.
Ja, das ist rechtlich möglich. Der Vertrag hat sicherlich ein festgeschriebenes Enddatum. Dieses verschiebt sich durch die Verlängerung des Projektes nicht automatisch nach hinten. Für eine Weiterbeschäftigung müsste der Vertrag explizit verlängert werden.
Viele Grüße
tinastar