Mindestausstattung Wohnung

Hallo Leute!

Bei an mich gestellte Anfragen komme ich immer wieder mal an den Punkt, was eigentlich die Mindestausstattung einer Wohnung ist.
Neben Wänden, Decken, Fenstern und Türen, Wasser und Stromanschluß stellt sich die Frage nach der Heizung.
Schuldet ein Vermieter eine Heizung oder kann er auch Räume ohne diese vermieten, indem sich der Mieter zu einer eigenen Ausstattung (z. B. Elektrolüfter, Holzofen) verpflichtet? Für die Suche im Netz sind mir noch nicht die richtigen Suchwörter eingefallen, um hier weiter zu kommen.

Schöne Grüße

Thomas

Hi

ich hab ein wenig gegoogelt:

Unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude Wohnzwecken dient, ist im Gesetz § 3 InvZulG 1999 nicht näher erläutert. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dient eine Wohnung Wohnzwecken, wenn sie dazu geeignet und bestimmt ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen. Dies setzt die Eignung der betreffenden Räume zur eigenständigen Haushaltsführung und die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft der Bewohner über sie voraus. Räume, die Wohnzwecken dienen, müssen zudem als Mindestausstattung eine Heizung, eine Küche, ein Bad und eine Toilette enthalten.

oder das hier:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.

BGH, Urteil vom 26.7.04 - VIII ZR 281/03

Grüße
Blue