Hallo ins Rund!
Dies ist eine Neugierfrage, die mein Mann und ich uns kürzlich während unseres Wohnungsbesichtigungsmarathons stellten.
Uns ist aufgefallen, dass sämtliche Wohnungen, die wir besichtigt haben (und das waren über 30) entweder eine komplette Einbauküche oder aber überhaupt keine Küchenausstattung hatten.
Wir haben nun eine eigene EBK, die wir mitnehmen, ist also für uns kein akutes Problem.
Aber generell: Schließlich hat nicht jeder Mitbürger die finanziellen Mittel, sich mal eben eine Einbauküche zu leisten. Was ist denn aus der alten eisernen Grundregel aus den Zeiten unserer ersten Wohnungssuche (lang ist’s her *g*) geworden, dass ein Vermieter für eine Wohnung küchenseitig als Mindestausstattung einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen muss? Ich meine mich zu erinnern, dass das sogar mietrechtlich irgendwo vorgeschrieben war…
Weiss jemand, ob diese Regel heute noch gibt?
Viele liebe Grüße!
Martina