Mindestaustattung einer Küche?

Hallo ins Rund!

Dies ist eine Neugierfrage, die mein Mann und ich uns kürzlich während unseres Wohnungsbesichtigungsmarathons stellten.
Uns ist aufgefallen, dass sämtliche Wohnungen, die wir besichtigt haben (und das waren über 30) entweder eine komplette Einbauküche oder aber überhaupt keine Küchenausstattung hatten.

Wir haben nun eine eigene EBK, die wir mitnehmen, ist also für uns kein akutes Problem.
Aber generell: Schließlich hat nicht jeder Mitbürger die finanziellen Mittel, sich mal eben eine Einbauküche zu leisten. Was ist denn aus der alten eisernen Grundregel aus den Zeiten unserer ersten Wohnungssuche (lang ist’s her *g*) geworden, dass ein Vermieter für eine Wohnung küchenseitig als Mindestausstattung einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen muss? Ich meine mich zu erinnern, dass das sogar mietrechtlich irgendwo vorgeschrieben war…

Weiss jemand, ob diese Regel heute noch gibt?

Viele liebe Grüße!

Martina

Hallo

diese Regel gibt es nicht. Kein Vermieter kann gezwungen werden - per Gesetz - eine Kücheneinrichtung zu stellen.

Gibt die unterschiedlichsten Einrichtungen, aber die sind alle „freiwillig“ und reichen von Spüle und Herd, über Küchenzeile oder kompl. EBK von einfach bis aufwändig - aber ein MUSS ist es nicht.

Gruß

Hallo Martina,

da erinnerst du dich wohl falsch. Diese Regelung hat es noch nie gegeben.

Gruß!

Horst

…Schließlich hat nicht jeder Mitbürger die
finanziellen Mittel, sich mal eben eine Einbauküche zu
leisten…

Hallo,
mancher Vermieter sucht sich damit die Mieter MIT finanziellen Mitteln raus und gleichzeitig die Mieter, die ein wenig laenger bleiben wollen.
Gruss Helmut

Doch - in Berlin gab es diese Regelung; Spüle und Herd mußten in Mietwohnungen vorhanden sein.
gruß n.

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