Servus!
Ich würde gerne wissen, ob ein Waschbecken zur Mindestaustattung einer Wohnung gehört, wenn auch keine Spüle vorhanden ist 
Klingt zwar süddeutsch bis österreischich, aber ich denke mal innerhalb der EU kann man das ganz klar beantworten: Nö!
Was man mietet, mietet man. Wieso sollte ein Mindestanspruch über das Gesehene hinaus bestehen?
Gruß!
Horst
Was man mietet, mietet man. Wieso sollte ein Mindestanspruch
über das Gesehene hinaus bestehen?
Weil es eben manchmal solche Regelungen gibt!
In Berlin muss z.B. jede Wohnung eine Ausgussmöglichkeit haben (also Spüle, Waschbecken) sowie eine Kochgelegenheit.
wo steht das?
wo steht das?
In den AV WoAufG Bln.
wo steht das?
Gute Frage!
Jeder Berliner weiß, daß es so ist, aber keiner weiß, wo es steht. 
In einer ziemlich alten Fassung der BauO würde man fündig.
Oder im WoAufGBln http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz…
(Seite 9, Nr. 26)
Gruß Gudrun
Hallo,
da steht aber „kann“…
Sonst dürfte man in Berlin ja keine Wohnung ohne vorhandene Küche (steht da auch bei Kochmöglichkeit) vermieten.
Ist aber schon interessant, daß sich in Berlin im Streitfall der Vermieter um eine Kochmöglichkeit etc. kümmern muß. Hier in Bayern ist es eher üblich, daß die Küche dem Mieter gehört und an den Nachmieter weiterverkauft wird.
Cu Rene
Hallo
Waschbecken wo? In der Küche - im Bad?
Gruß
Sonst dürfte man in Berlin ja keine Wohnung ohne vorhandene
Küche (steht da auch bei Kochmöglichkeit) vermieten.
Das ist ja faktisch auch so.
Beachte aber Küche!=Kochmöglichkeit/Ausguss.
Im schlechtesten Fall hat man also einen ollen Gasherd und 'ne Spüle.
Sonst auch häufig vom VM gestellte Einbauküchen.
Hallo,
da steht aber „kann“…
ich lese nirgends „kann“.
Sonst dürfte man in Berlin ja keine Wohnung ohne vorhandene
Küche (steht da auch bei Kochmöglichkeit) vermieten.
Ist aber schon interessant, daß sich in Berlin im Streitfall
der Vermieter um eine Kochmöglichkeit etc. kümmern muß.
Welcher Streitfall? Da Herd und Spüle lt. Bauordnung vorgeschrieben sind, hatte das zum Zeitpunkt der Bauabnahme (noch bevor der erste Mieter einzog) vorhanden zu sein!
Möchte mir nicht vorstellen, wieviele Häuser schon explodiert wären, wenn jeder Mieter beim Umzug seinen Gasherd hätte mitumziehen müssen.
Bitte nicht Küche (Raum) mit Küche (Einrichtung) mit Kochmöglichkeit (Herd) verwechseln.
Gruß Gudrun
Hai Gudrun,
da denke ich kommt es aber auch wirklich auf die jeweilige Landesbauordnung an. Bei uns in der Gegend (südwest)ist es nicht üblich Wohnungen mit Kochgelegenheit (Herd) zu vermieten. Eine Spüle ist die einzige Einrichtung die gestellt wird, die in den allermeisten Fällen bis zum jeweiligen Auszug im Keller steht, der VM stellt sie wieder in die Küche, schließt sie an, der Nachmieter baut sie wieder ab weil er seine eigene Küche hat und so wiederholt sich das, weshalb selbst eine gestellte Spüle kaum eine Daseinsberechtigung hat…aber sie muß halt da sein.
Möchte mir nicht vorstellen, wieviele Häuser schon explodiert
wären, wenn jeder Mieter beim Umzug seinen Gasherd hätte
mitumziehen müssen.
Bei uns können, falls Gasanschlüsse überhaupt vorhanden sind auch solche Herde umgezogen werden, müssen dann allerdings beim neuen Aufstellort durch einen Fachmann angeschlossen werden, so wie bei Gasöfen, die darf man auch nicht selbst anschliessen, selbst wenn Leitungen vorhanden sind.
Gruß
Maja
Hallo!
Möchte mir nicht vorstellen, wieviele Häuser schon explodiert
wären, wenn jeder Mieter beim Umzug seinen Gasherd hätte
mitumziehen müssen.Bei uns können, falls Gasanschlüsse überhaupt vorhanden sind
auch solche Herde umgezogen werden, müssen dann allerdings
beim neuen Aufstellort durch einen Fachmann angeschlossen
werden
Was nach Auskunft der Stadtwerke München wiederum nicht notwendig ist, wenn eine Gasteckdose vorhanden ist und der Herd bereits den entsprechenden Schlauch mit Stecker hat.
Gruß,
Max
Hallo Maja,
da denke ich kommt es aber auch wirklich auf die jeweilige
Landesbauordnung an.
ich habe nichts anderes behauptet. 
Bei uns in der Gegend (südwest)ist es
nicht üblich Wohnungen mit Kochgelegenheit (Herd) zu
vermieten. Eine Spüle ist die einzige Einrichtung die gestellt
wird, die in den allermeisten Fällen bis zum jeweiligen Auszug
im Keller steht, der VM stellt sie wieder in die Küche,
schließt sie an, der Nachmieter baut sie wieder ab weil er
seine eigene Küche hat und so wiederholt sich das, weshalb
selbst eine gestellte Spüle kaum eine Daseinsberechtigung
hat…aber sie muß halt da sein.
Genauso ist es mit den Herden in Berlin.
Möchte mir nicht vorstellen, wieviele Häuser schon explodiert
wären, wenn jeder Mieter beim Umzug seinen Gasherd hätte
mitumziehen müssen.Bei uns können, falls Gasanschlüsse überhaupt vorhanden sind
auch solche Herde umgezogen werden, müssen dann allerdings
beim neuen Aufstellort durch einen Fachmann angeschlossen
werden, so wie bei Gasöfen, die darf man auch nicht selbst
anschliessen, selbst wenn Leitungen vorhanden sind.
Ich ahnte, daß solch ein Einwand kommt. 
Klar kann man einen Gasherd als solchen transportieren. Aber wenn der fest mit der Gasleitung verbunden ist und Mieter versuchen, selber dran rumzuschrauben (um die Klempnerkosten zu sparen), dann macht es einmal richtig puff - das war’s.
Ich habe da auch eher an frühere Zeiten gedacht als an die modernen Gasherde mit Schlauch und Steckverbindung.
Die Bauvorschrift mit der Kochgelegenheit ist hundert oder noch mehr Jahre alt und stammt noch aus der Zeit der gemauerten Kochöfen.
Gruß Gudrun