Hallo,
Gibt es bei der ges. Krankenversicherung eigentlich einen Mindestbeitrag ?
Wie ist das wenn jmd eine zeitlang kein Einkommen hat ? zB Existenzgründer o.dgl. ? 12% von 0Eur = 0Eur oder wie geht das ?
Danke !
Peter
Hallo,
es gibt drei fiktibe Beitragsbemessungrenzen in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Ich gebe nur ca. Zahlen an, da ich von zu Hause
aus antworte)
- freiwillig VErsicherte - ca. 809,00€
- Existenzgründer (Zuschusss vom Arbeitsamt vorausgesetzt) ca. 1250,00€
- Selbständige ca. 1809,00 €
genaue Zahlen morgen, wenn gewünscht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
hier die korrekten Zahlen für 2006:
Freiwillig Versicherte : 816,67 €
Existenzgr. : 1.225,00 €
Selbständige : 1.837,50 €
Gruss
Czauderna
hier die korrekten Zahlen für 2006:
Freiwillig Versicherte : 816,67 €
Existenzgr. : 1.225,00 €
Selbständige : 1.837,50 €
Hallo,
D.h., ein Selbständiger mit Einkommen „0“ zahlt dennoch mind. ca 230Eurs/Monat Beitrag für die Regelleistung ?
Das entspricht für jüngere VN ja praktisch dem Niveau eier PKV…
Peter
Hallo,
ob das dem Niveau einer PKV entspricht - das wissen andere besser.
Dieser fiktive Beitragsbemssungbetrag wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Meine private Meinung dazu ist folgende :
Ich finde das grundsätzlich richtig - wer sich selbständig macht,
muss vorher abwägen, ob sich das Risiko lohnt, dazu gehört auch die
Absicherung im Krankheitsfall, und gerade die spielt sehr oft in den
Plänen der „Jungunternehmer“ eine untergeordnete Rolle. All zu
oft habe ich in meiner nunmehr 37jährigen Praxis erlebt, dass es
da zu bösen Überraschungen kam. Immer wieder werden wir gefragt -
ja wenn ich doch keine Einnahmen habe, wieso muss ich soviel Beitrag
zahlen ?
Wenn wir dieser Logik folgen, dann würde das bedeuten - keine Einnahmen
ist gleich kein Beitrag, aber trotzdem versichert !
Das passt nicht.
Was ich allerdings finde ist, dass der Gesetzgeber uns Kassen zu
wenig Spielraum lässt für die „Sonderfälle“.
Wenn sich beispielsweise jemand selbständig macht, dass man bis
zur Vorlage des ersten Einkommensteurbescheides von diesen 1800,00€
abweichen kann und erst ab dann diese Summe zugrunde legt wenn die
Selbständigkeit dann weitergeführt wird.
Gruss
Czauderna
Meine private Meinung dazu ist folgende :
Ich finde das grundsätzlich richtig - wer sich selbständig
macht,
muss vorher abwägen, ob sich das Risiko lohnt, dazu gehört
auch die
Absicherung im Krankheitsfall, und gerade die spielt sehr oft
in den
Plänen der „Jungunternehmer“ eine untergeordnete Rolle.
Was soll daran richtig sein wenn der Gesetzgeber durch hohe Mindestpauschalen das finanzielle Risiko künstlich erhöht ? Das ist ja gerade wie eine zusätzliche Strafe.
Schliesslich können sich zB Angestellte viel billiger gesetzlich versichern. Ist diese Ungleichbehandlung gerecht ?
Peter
Hallo,
was ist schon gerecht im Leben und erst recht - was ich schon gerecht
in der Gesetzgebung.
Vielleicht liegt es daran, dass dem Gesetzgeber es eigentlich
überhaupt nicht recht ist, dass sich Beamte und Selbständige überhaupt noch gesetzlich krankenversichern können - diese
fiktiven Einnahmegrenzen gibt es schon seit geraumer Zeit.
Gruss
Czauderna