Mindestbeitrag bei GKV

Liebe Leute,

ich bin ziemlich erschüttert.

Ich könnte von meinem kleinen Einkommen (ca. 500 Euro), das ich durch Honorartätigkeiten erlange, eigentlich für ne Zeitlang
gut leben (incl. Miete!), wenn da nicht der Beitrag zur KV wäre.

Wie kommt es, daß meine KK ihre 12-13 Prozent von einem fiktiven Einkommen von irgendwas mit 1800 EUR berechnen muß und nicht von meinem tatsächlichen Einkommen? Das wären dann mehr als 200 Euro Monatsbeitrag! Warum nicht 12% von 500 Euro??

Der Gesetzgeber habe das so festgelegt, sagt man mir. Weshalb eigentlich? Mißbrauchsgefahr?? (…wenn ich die Steuererklärung sowieso machen muß, dann liegen die Verhältnisse ohnehin offen )

Was kann ich dafür, daß in D offenbar soviel verdient wird, daß
1800 Euro im Monat als Untergrenze für irgendetwas gelten kann? Für mich ist das eine Menge Geld.

Neulich las ich von einem Urteil, wonach das Krankengeld (falls im Versicherungspaket enthalten) aber natürlich nicht nach diesen 1800 Euro, sondern selbstverständlich nach dem tatsächlichen Einkommen
berechnet wird (sonst würden Kranke besser gestellt als Gesunde).

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund finde ich dieses Urtell perfide. Am Ende ist der Monatsbeitrag höher als das Krankengeld, und der Patient verschuldet sich bei der KK… na, vielen Dank!

Wie gesagt, ich bin erschüttert - würde den Grund für diesen Sachverhalt aber verstehen wollen. Vielleicht hat übrigens jemensch einen Tip parat.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
offensichtlich hat dich deine Krankenkasse als „hauptberuflich
Selbständiger“ eingestuft. Wenn das zutrifft hat der Gesetzgeber
wirklich eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 1800,00
€ vorgeschrieben. Das steht im SGB V. - Das diese Vorschrift im
Einzelfall ungerecht ist - da stimme ich Dir voll zu, aber es
ist nun mal so.
Wo man in deinem Fall stutzig werden kann ist der Umstand, dass
du „nur“ 500,00€ aus deiner Tätigkeit erzielst. Du willst mir doch
nicht erzählen dass du davon deinen gesamten Lebensunterhalt
finanzierst ??.
Wenn das nämlich nicht der Fall ist wäre von deiner Kasse zu prüfen
ob diese Honoarstätigkeit für dich wirklich von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist - ich meine „nein“.
Demnach wärst du nicht hauptberuflich Selbständig und müsstest
nach anderen Kriterien eingestuft werden. Da liegt die Mindestbeitragsbmessungsgrenze bei ca 800,00 € - das hört sich dann
schon bessser an - allerdings könntest du dich in diesem Falle
nicht mehr mit Krankengeld versichern.
Was deine Frage zum Krankengeldanspruch betrifft ist es z.B. bei
uns so dass wir den Krankengeldanspruch nach den 1800,00€
erfüllen da ja auch der Beitrag in dieser Höhe entrichtet wurde.
Für uns ist nur wichtig dass im Krankheitsfalle Einkommen entgeht.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guenter,

Wo man in deinem Fall stutzig werden kann ist der Umstand,
dass
du „nur“ 500,00? aus deiner Tätigkeit erzielst. Du willst mir
doch
nicht erzählen dass du davon deinen gesamten Lebensunterhalt
finanzierst ??.

Allerdingsens - viele Studenten leben so (ich selbst bin zwar nicht mehr
immatrikuliert, aber noch „im Uni-Milieu“), und ich gehöre dabei noch zu den etwas „Begüterten“. Im Osten ist es auch einfacher, mit wenig Geld auszukommen.

Wenn das nämlich nicht der Fall ist wäre von deiner Kasse zu
prüfen
ob diese Honoarstätigkeit für dich wirklich von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist - ich meine „nein“.
Demnach wärst du nicht hauptberuflich Selbständig und müsstest
nach anderen Kriterien eingestuft werden.

Und das war auch so ein Punkt, der mich in den Info-Broschüren faszinierte:
welche anderen Kriterien sind denn diese? ich finde immer nur das Stichwort „sonstige freiwillig Versicherte“ ohne nähere Erläuterung.

Da liegt die
Mindestbeitragsbmessungsgrenze bei ca 800,00 ? - das hört sich
dann
schon bessser an - allerdings könntest du dich in diesem Falle
nicht mehr mit Krankengeld versichern.

Das würde ich noch hinnehmen :wink:

Mit der Bitte, die Frage nach diesen „sonstigen freiwillig Versicherten“ zu beantworten (s.o.),
grüße ich Dich

Stefan

Hallo Stefan,

unter freiwillig Versicherte zählt man folgende Personenkreise:

Selbständige
nicht versicherungspflichtige Rentner, Arbeiter und Angestellte
Beamte
und eben alle anderen die nicht der Krankenversicherungspflicht
unterliegen wie. z.B. Hausfrauen, Schüler, Kinder, Ordensangehörige
(die auch keine Familienversicherung beanspruchen können).

Gruss

Günter

PS: Selbstverständlich weiss ich dass es Meschen gibt, die mit
500 € auskommen müssen, aber wenn davon schon ca 249,00 €
für Krankenkasse undPflegeversicherung abgehen - wie soll
das denn gehen ohne „Zusatzeinkommen“ - auch oder gerade
im „Studentenmilieu“ ??

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Hallo Günter,

unter freiwillig Versicherte zählt man folgende
Personenkreise:

(die auch keine Familienversicherung beanspruchen können).

okay - aber unter welchen Umständen kommt man nun zur Möglichkeit, KV-Beiträge in einer solchen Höhe zu zahlen, die nach 800 ? statt nach 1800 ? bemessen werden?

PS: Selbstverständlich weiss ich dass es Meschen gibt, die mit
500 ? auskommen müssen, aber wenn davon schon ca 249,00 ?
für Krankenkasse undPflegeversicherung abgehen - wie
soll
das denn gehen ohne „Zusatzeinkommen“

exakt das ist ja das Problem :frowning:

ich würde quasi der KV wegen noch eine weitere Honorartätigkeit aufnehmen müssen…

ich war an der Uni als halbe Hilfskraft angestellt (und habe die maximale Beschäftigungsdauer ausgeschöpft) und es gingen ca. 230 ? für die gesamte(!) Sozialversicherung ab (und es blieb reichlich übrig für Miete und Leben)

  • nu’ bin ich ein „freier“ Mann und soll allein für KV mehr zahlen?

also, als gangbarer Weg scheint mir nur eine PKV zu sein, jedenfalls locken die im WWW mit so Angeboten von 150 ? und weniger…

beantworte mir aber noch bitte meine Frage nach diesen 800?-Selbständigen :smile:)

Besten Dank für Deine dauernde Hilfe!!

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
dein Problem steht und fällt mit deiner Krankenkasse - solange
die dich als Selbständigen einstuft gilt für dich die Grenze von
1800,00€.
Stufen die dich aber als sonstigen freiwillig Versicherten ein,
gilt die Grenze von ca. 800,00€.
Du musst denen nur begreiflich machen dass du überwiegend
anderes machst (Mini-Job oder doch wieder studieren).
Was die PKV betrifft wäre das nur dann für dich eine Alternative
wenn bei der GKV nix mehr geht.

Gruss

Günter

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Hallo Günter,

jetzt verstehe ich so langsam das Regelwerk :wink:

Prima, vielen Dank für diese reichen Informationen!

Schönen Sonntag noch!

Gruß
Stefan