MIndestbeitrag gesetzliche KV

Hallo!

Wie hoch ist eigentlich der Mindestbeitrag der GKV für eine freiwillige Mitgliedschaft.

Als ich mich selbstständig machte, gab ich meiner GKV Bescheid, dass ich die freiwillige Mitgliedschaft möchte und zahle seither, obwohl das Einkommen immer so zwischen 800 und 1500 brutto war mit Pflegeversicherung über 300 EURO.

Jetzt gab es bei meinem Lebensgefährten die gleiche Situation. Er gab seiner GKV Bescheid und zahlt nur 138,60.

Wie kann ein solcher Unterschied entstehen?

Hallo,
hier muss unterschieden werden zwischen einem hauptberuflich Selbständigen und einem sonstigen freiwillig Versicherten.
Während beim Sonstigen eine Mindesbeitragsbemessungsgrenze von ca. 860,00 € angesetzt werden was zu den genannten ca. 138,00 € Beitrag führt, sind es beim Selbständigen ca. 1860,00 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze, was dann zu den genannten ca. 300,00 € führt.
Gruß
Czauderna

hier muss unterschieden werden zwischen einem hauptberuflich
Selbständigen und einem sonstigen freiwillig Versicherten.
Während beim Sonstigen eine Mindesbeitragsbemessungsgrenze von
ca. 860,00 € angesetzt werden, was zu den genannten ca. 138,00
€ Beitrag führt, sind es beim Selbständigen ca. 1860,00 €
Mindestbeitragsbemessungsgrenze, was dann zu den genannten ca.
300,00 € führt.

Hallo,

das habe ich hier jetzt auch schon ein paar mal gelesen. Gibts für diese unterschiedliche Behandlung eigentlich eine nachvollziehbare Begründung?
Wenn ich das richtig verstehe, bezahlt man bei „sonstigen“ beitragspflichtigen Einnahmen von 840€ 120,12€ Beitrag. Wenn man für die gleiche Summe (oder sogar weniger) selbstständig arbeiten geht, werden 270,27€ fällig.
Ist das so richtig? Oder verstehe ich das falsch?

Grüße

Hallo,
ja, das siehst du vollkommen richtig - Begründet ist das Ganze durch das Gesetz (SGB V), ob es im Einzelfall auch gerecht ist, darüber kann man wirklich streiten - ich meine „nein“ - und das als Kassenmitarbeiter.
Gruß
Czauderna

Hierfür gibt es Gründe
Hallo ElBuffo,

das habe ich hier jetzt auch schon ein paar mal gelesen. Gibts
für diese unterschiedliche Behandlung eigentlich eine
nachvollziehbare Begründung?
Wenn ich das richtig verstehe, bezahlt man bei „sonstigen“
beitragspflichtigen Einnahmen von 840€ 120,12€ Beitrag. Wenn
man für die gleiche Summe (oder sogar weniger) selbstständig
arbeiten geht, werden 270,27€ fällig.
Ist das so richtig? Oder verstehe ich das falsch?

Man muss das Ganze im Zusammenhang und als historisch gewachsene Rechtsentwicklung betrachten. Ziel war immer, Ungleichbehandlungen und Ungereimtheiten abzubauen.
Arbeitnehmereinkommen, Zinseinkünfte, Renten etc. können meist relativ genau festgestellt und nachgeprüft werden.
Selbständige haben dagegen größere Gestaltungsspielräume bei der Bestimmung ihres Gewinnes z.B. durch Abschreibungen, Investitionsrücklagen, Warenlager etc… Steuerlich ist das in Ordnung, da irgendwann die Gewinne offen gelegt und versteuert werden. Spätestens bei der Auflösung des Betriebes.

Würde man diese Regelung bei der Beitragsberechnung der KV zugrunde legen, dann müsste manch ein Selbständiger überhaupt keinen Beitrag zahlen, da er Verlust macht. Das bedeutet, dass u.U. die eigenen Arbeitnehmer ihrem Chef die KV subventionieren würden. Deshalb geht man bei Selbständigen von einem Mindesteinkommen aus. Der Gedanke ist, dass niemand sich selbständig macht um weniger als seine eigenen Arbeitnehmer zu verdienen. Dieses Einkommen ist bei Existenzgründern für eine bestimmte Zeit herabgesetzt, gewissermassen als sozialer Ausgleich für die später erwarteten Gewinne und damit höheren Beiträge. Das ist nur eine kurze Begründung für das Problem, das viele Facetten hat.

Gruß Woko

2 Like

Hallo Woko,

super erklärt !! Sternchen dafür!

Gruß

Nordlicht

Hallo

ja, das siehst du vollkommen richtig - Begründet ist das
Ganze durch das Gesetz (SGB V), ob es im Einzelfall auch
gerecht ist, darüber kann man wirklich streiten - ich meine
„nein“ - und das als Kassenmitarbeiter.

Also im Gesetz habe ich jetzt keine Begründung gefunden, sondern lediglich die Tatsache, dass es so ist. Ich hatte eher auf eine Begründung dafür gehofft, warum sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, diese Regelung so zu treffen. Jetzt habe ich auch noch gelesen, dass sogar Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen bei Selbstständigen einbezogen werden. Warum das nun wieder bei „abhängig“ Beschäftigten nicht der Fall ist, erscheint mir auch nach dem Lesen der Erklärungen von Woko nach wie vor unverständlich. So wie dessen ganze Argumentation überhaupt.
Aber ich habe hier auch noch nie behauptet, dass unsere Gesetze gerecht oder auch nur konsistent seien. Und so wie ich unsere Regierungen kennen, werden bald alle auf alles schön hohe Beiträge zahlen müssen.

Grüße

Hallo,

Man muss das Ganze im Zusammenhang und als historisch
gewachsene Rechtsentwicklung betrachten. Ziel war immer,
Ungleichbehandlungen und Ungereimtheiten abzubauen.

:smile:

Arbeitnehmereinkommen, Zinseinkünfte, Renten etc. können meist
relativ genau festgestellt und nachgeprüft werden.
Selbständige haben dagegen größere Gestaltungsspielräume bei
der Bestimmung ihres Gewinnes z.B. durch Abschreibungen,

Die sind ja nun gerade Kosten und kein Gewinnbestandteil.

Investitionsrücklagen, Warenlager etc… Steuerlich ist das in
Ordnung, da irgendwann die Gewinne offen gelegt und versteuert
werden. Spätestens bei der Auflösung des Betriebes.

Welche Rücklagen führen zu einer Minderung des Gewinns? Wie kann ein Warenlager dazu beitragen einen vorhandenen Gewinn zu minimieren?

Würde man diese Regelung bei der Beitragsberechnung der KV
zugrunde legen, dann müsste manch ein Selbständiger überhaupt
keinen Beitrag zahlen, da er Verlust macht.

Das kommt in der Tat schon mal vor

Das bedeutet, dass u.U. die eigenen Arbeitnehmer ihrem Chef die KV
subventionieren würden.

Aber der Unternehmer bezahlt immerhin die Hälfte der Beiträge.

Deshalb geht man bei Selbständigen von einem Mindesteinkommen aus. :smiley:er Gedanke ist, dass niemand sich selbständig macht um weniger als seine eigenen Arbeitnehmer zu verdienen. Also man hört gelegentlich davon, dass sich viele selbstständig machen, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Dieses Einkommen ist bei Existenzgründern für eine bestimmte Zeit herabgesetzt,
gewissermassen als sozialer Ausgleich für die später
erwarteten Gewinne und damit höheren Beiträge.

Also mich kann diese Argumentation nicht überzeugen. Wenn ein Unternehmer mal weniger Gewinn macht, dann macht er auch mal wieder mehr, insofern würde sich das ausgleichen.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie man auf Dauer steuerlich einen Verlust darstellen will, wenn tatsächlich Überschüsse erzielt werden und der Unternehmer auch flüssige Mittel in entsprechender Höhe aus dem Unternehmen zieht.
Ein Blick in das Wohngeldgesetz beispielsweise zeigt, dass sich der Gesetzgeber in dieser Hinsicht jedoch durchaus auch zu helfen weiß. Hier werden solche Gestaltungsmöglichkeiten einfach nicht anerkannt. Das könnte also geregelt werden.
Außerdem wage ich mal die kühne Prognose, dass insbesondere die vielen Einzelunternehmer nicht permanent über 1890€ pro Monat Gewinne einfahren. Zumal der Gewinn ja tatsächlich gut 2.200€ sein müßte, da die Krankenversicherungskosten ja bei der steuerlichen Einkommensermittlung vollständig abgezogen werden können. Zumindest ab nächsten Jahr.
Für eine Pauschalisierung spricht aber sicher der geringere Aufwand der Beitragsermittlung. Insofern ist diese Argumentation ein klares Pro für die diskutierten Kopfpauschalen.

Grüße

Hallo,
so habe ich das auch nicht gemeint, dass im Gesetz auch drinne steht warum es bei Selbständigen gerade so gehändelt werden muss.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen warum die Kasse so und nicht anders handelt, eben weil es im Gesetz so festgelegt ist.
Ich bleibe dabei, ob das in jedem Fall gerecht ist, darüber kann man streiten - ich sage „nein“.
Gruß
Czauderna

Hallo ElBuffo,

du bestreitest ernsthaft, dass Selbständige ihre Gewinnhöhe flexibel gestalten können. Es soll Gewerbetreibende geben, die im Dezemberfieber noch einmal schnell ihr Warenlager erhöhen nur um durch höhere Betriebsausgaben ihren Gewinn zu verringern. Insbesondere wenn sie in einer Grenzzone sind, und sich das direkt auf ihren KK-Beitrag auswirkt.

Im übrigen habe ich nur die historische Entwicklung ohne Wertung aufgezeigt. Hier könnte ich noch viele Beispiele anführen, wie Selbständige die Sozialkassen geplündert haben, bis die entsprechenden Schlupflöcher gestopft waren.

Das beste Beispiel ist bei Selbständigen, die vor ihrer Selbständigkeit nur geringe RV-Beiträge gezahlt haben und sich während der Selbständigkeit eine private RV aufgebaut haben. Im Rentenalter waren sie dann kostenfrei in der GKV versichert. Den Beitrag durften dann die Arbeitnehmer subventionieren. Dieses Loch ist inzwischen durch Halbbelegung bzw. Altersgrenze und Beiträge aus Versorgungsbezügen gestopft.

Es gab auch in den Achtiger Jahren einmal eine Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass GKV-versicherte Selbständige und Beamte einen höheren Familienquotienten hatten. Das bedeutet, dass pro Kopf der Beitrag geringer war als bei AN trotz Höchstbeitrag. Diejenigen mit wenigen oder gar keinen Kindern hatten sich nämlich privat versichert.

Letztlich vestehe ich nicht, wieso du jedes Statement mit einer politischen These verbindest. Ob die Kopfpauschale hier Abhilfe schafft oder nicht, darüber habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet. Die Eckdaten stehen nämlich noch nicht fest. Es läuft aber auf eine noch größere Umverteilung durch den Steuertopf wie bisher hinaus. Die propagierte Selbständigkeit der KK und der avisierte Wettbewerb wäre deshalb in noch weitere Ferne gerückt.

Du erwähnst, dass der Arbeitgeber schliesslich die Hälfte des KK-Beitrages zahlt. Es scheint dir entgangen zu sein, dass man sich schon letztes Jahr aus der soldiarischen Finanzierung verabschiedet hat und die AN 0,9 zusätzlich allein zahlen.

Gruß Woko

Ergänzung - Kleingewerbetreibende
Hallo,

Warenbestand:
hier sind natürlich Selbständige gemeint, die ihren Gewinn durch Überschussrechnung ermitteln und nicht bilanzieren. Das habe ich unterstellt, da nach dem Kontext des Fragestellers es sich um Kleingewerbetreibende handelt.

Gruß Woko

Hallo ElBuffo,

du bestreitest ernsthaft, dass Selbständige ihre Gewinnhöhe
flexibel gestalten können.

Nein. Das ist tatsächlich möglich.

Es soll Gewerbetreibende geben, die im Dezemberfieber noch einmal schnell ihr Warenlager erhöhen nur um durch höhere Betriebsausgaben ihren Gewinn zu verringern. Insbesondere wenn sie in einer Grenzzone sind, und sich das direkt auf ihren KK-Beitrag auswirkt.

Welche Grenzzone ist gemeint? Anders als im Steuerrecht besteht ja keine Progression, so das gezielte Einkommensverschiebungen zu keiner Reduzierung des Beitrages (über länger Sicht und unter Vernachlässigung von Finanzierungseffekten)führen könnten.
Außerdem sind das dann ja auch echte Aufwendungen, die auch mit einem Abfluss liquider Mittel verbunden sind. Wenn ich mir jetzt aber in diesem Dezember das Lager vollhaue, dann habe ich im nächsten Jahr entsprechend weniger Aufwendungen. Es sei denn ich stocke jedes Jahr mein Lager weiter auf. Insofern gleicht sich das meiner Meinung nach langfristig aus.

Im übrigen habe ich nur die historische Entwicklung ohne
Wertung aufgezeigt. Hier könnte ich noch viele Beispiele
anführen, wie Selbständige die Sozialkassen geplündert haben,
bis die entsprechenden Schlupflöcher gestopft waren.

Das beste Beispiel ist bei Selbständigen, die vor ihrer
Selbständigkeit nur geringe RV-Beiträge gezahlt haben und sich
während der Selbständigkeit eine private RV aufgebaut haben.
Im Rentenalter waren sie dann kostenfrei in der GKV
versichert. Den Beitrag durften dann die Arbeitnehmer
subventionieren. Dieses Loch ist inzwischen durch Halbbelegung
bzw. Altersgrenze und Beiträge aus Versorgungsbezügen
gestopft.

O.K. Das ist ein Argument und war dann auch notwendig. Aber so richtig ist es ja dann auch kein Argument mehr. Wenn die Löcher gestopft sind, besteht ja auch kein Grund mehr, diese über eine Pauschalisierung zu stopfen.

Es gab auch in den Achtiger Jahren einmal eine Untersuchung,
bei der festgestellt wurde, dass GKV-versicherte Selbständige
und Beamte einen höheren Familienquotienten hatten. Das
bedeutet, dass pro Kopf der Beitrag geringer war als bei AN
trotz Höchstbeitrag. Diejenigen mit wenigen oder gar keinen
Kindern hatten sich nämlich privat versichert.

Also die kostenlose Familienversicherung kann man den Selbstständigen nun wirklich nicht anlasten. Ich glaube diese Förderung genießt in diesem Staat (noch) Verfassungsrang.
Aber das Problem, dass hier beschrieben wird, liegt wohl eher darin, dass in diesem Punkt kein richtiger Wettbewerb zwischen den beiden Systemen herrscht. Wenn auch die Privaten eine kostenlose Familienversicherung anbieten müßten, wären solche Auswahlentscheidungen sicherlich anders ausgefallen.
Jedenfalls erscheint es mir untauglich als Argument dafür herzuhalten, dass die einen für 1.000€ Einkommen 150€ Beitrag zahlen müssen und die anderen fast 300€.

Letztlich vestehe ich nicht, wieso du jedes Statement mit
einer politischen These verbindest.

Nee. Das war ein Mißverständnis. Das war keine Forderung von mir.
Mir ist dieser Gedanke nur gekommen, dass eine Pauschalisierung der Beiträge einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass die Krankenkasse sonst tatsächlich jeden Steuerbescheid abwarten müßte etc. Das war also keine Forderung, sondern eher eine Überlegung.

Ob die Kopfpauschale hier
Abhilfe schafft oder nicht, darüber habe ich mir noch keine
abschliessende Meinung gebildet. Die Eckdaten stehen nämlich
noch nicht fest. Es läuft aber auf eine noch größere
Umverteilung durch den Steuertopf wie bisher hinaus. Die
propagierte Selbständigkeit der KK und der avisierte
Wettbewerb wäre deshalb in noch weitere Ferne gerückt.

D´accord.

Du erwähnst, dass der Arbeitgeber schliesslich die Hälfte des
KK-Beitrages zahlt. Es scheint dir entgangen zu sein, dass man
sich schon letztes Jahr aus der soldiarischen Finanzierung
verabschiedet hat und die AN 0,9 zusätzlich allein zahlen.

Da hast Du recht. Ich wollte auch nur auf die etwas ungenaue Argumentation hinweisen, dass die Arbeitnehmer die Beiträge des Arbeitgebers subventionieren würden. Der Arbeitgeber steuert da immerhin einen nicht unbedeutenden Anteil bei. Auch wenn dieser nicht mehr genau 50% beträgt.

Meine ursprüngliche Frage zielte vor allem darauf ab, ob irgendjemand die Gesetzesbegründungen und die Überlegungen die dahinter stehen kennt und günstigen Falls benennen kann.

Grüße