Hallo ElBuffo,
du bestreitest ernsthaft, dass Selbständige ihre Gewinnhöhe
flexibel gestalten können.
Nein. Das ist tatsächlich möglich.
Es soll Gewerbetreibende geben, die im Dezemberfieber noch einmal schnell ihr Warenlager erhöhen nur um durch höhere Betriebsausgaben ihren Gewinn zu verringern. Insbesondere wenn sie in einer Grenzzone sind, und sich das direkt auf ihren KK-Beitrag auswirkt.
Welche Grenzzone ist gemeint? Anders als im Steuerrecht besteht ja keine Progression, so das gezielte Einkommensverschiebungen zu keiner Reduzierung des Beitrages (über länger Sicht und unter Vernachlässigung von Finanzierungseffekten)führen könnten.
Außerdem sind das dann ja auch echte Aufwendungen, die auch mit einem Abfluss liquider Mittel verbunden sind. Wenn ich mir jetzt aber in diesem Dezember das Lager vollhaue, dann habe ich im nächsten Jahr entsprechend weniger Aufwendungen. Es sei denn ich stocke jedes Jahr mein Lager weiter auf. Insofern gleicht sich das meiner Meinung nach langfristig aus.
Im übrigen habe ich nur die historische Entwicklung ohne
Wertung aufgezeigt. Hier könnte ich noch viele Beispiele
anführen, wie Selbständige die Sozialkassen geplündert haben,
bis die entsprechenden Schlupflöcher gestopft waren.
Das beste Beispiel ist bei Selbständigen, die vor ihrer
Selbständigkeit nur geringe RV-Beiträge gezahlt haben und sich
während der Selbständigkeit eine private RV aufgebaut haben.
Im Rentenalter waren sie dann kostenfrei in der GKV
versichert. Den Beitrag durften dann die Arbeitnehmer
subventionieren. Dieses Loch ist inzwischen durch Halbbelegung
bzw. Altersgrenze und Beiträge aus Versorgungsbezügen
gestopft.
O.K. Das ist ein Argument und war dann auch notwendig. Aber so richtig ist es ja dann auch kein Argument mehr. Wenn die Löcher gestopft sind, besteht ja auch kein Grund mehr, diese über eine Pauschalisierung zu stopfen.
Es gab auch in den Achtiger Jahren einmal eine Untersuchung,
bei der festgestellt wurde, dass GKV-versicherte Selbständige
und Beamte einen höheren Familienquotienten hatten. Das
bedeutet, dass pro Kopf der Beitrag geringer war als bei AN
trotz Höchstbeitrag. Diejenigen mit wenigen oder gar keinen
Kindern hatten sich nämlich privat versichert.
Also die kostenlose Familienversicherung kann man den Selbstständigen nun wirklich nicht anlasten. Ich glaube diese Förderung genießt in diesem Staat (noch) Verfassungsrang.
Aber das Problem, dass hier beschrieben wird, liegt wohl eher darin, dass in diesem Punkt kein richtiger Wettbewerb zwischen den beiden Systemen herrscht. Wenn auch die Privaten eine kostenlose Familienversicherung anbieten müßten, wären solche Auswahlentscheidungen sicherlich anders ausgefallen.
Jedenfalls erscheint es mir untauglich als Argument dafür herzuhalten, dass die einen für 1.000€ Einkommen 150€ Beitrag zahlen müssen und die anderen fast 300€.
Letztlich vestehe ich nicht, wieso du jedes Statement mit
einer politischen These verbindest.
Nee. Das war ein Mißverständnis. Das war keine Forderung von mir.
Mir ist dieser Gedanke nur gekommen, dass eine Pauschalisierung der Beiträge einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass die Krankenkasse sonst tatsächlich jeden Steuerbescheid abwarten müßte etc. Das war also keine Forderung, sondern eher eine Überlegung.
Ob die Kopfpauschale hier
Abhilfe schafft oder nicht, darüber habe ich mir noch keine
abschliessende Meinung gebildet. Die Eckdaten stehen nämlich
noch nicht fest. Es läuft aber auf eine noch größere
Umverteilung durch den Steuertopf wie bisher hinaus. Die
propagierte Selbständigkeit der KK und der avisierte
Wettbewerb wäre deshalb in noch weitere Ferne gerückt.
D´accord.
Du erwähnst, dass der Arbeitgeber schliesslich die Hälfte des
KK-Beitrages zahlt. Es scheint dir entgangen zu sein, dass man
sich schon letztes Jahr aus der soldiarischen Finanzierung
verabschiedet hat und die AN 0,9 zusätzlich allein zahlen.
Da hast Du recht. Ich wollte auch nur auf die etwas ungenaue Argumentation hinweisen, dass die Arbeitnehmer die Beiträge des Arbeitgebers subventionieren würden. Der Arbeitgeber steuert da immerhin einen nicht unbedeutenden Anteil bei. Auch wenn dieser nicht mehr genau 50% beträgt.
Meine ursprüngliche Frage zielte vor allem darauf ab, ob irgendjemand die Gesetzesbegründungen und die Überlegungen die dahinter stehen kennt und günstigen Falls benennen kann.
Grüße