Mindestbeitrag in der GKV

Ich habe gelesen, dass es zukünftig (ab 1.4.07) geringere Mindestbeiträge in der GKV für freiwillig versicherte Mitglieder geben soll. Ich bin selbständig und zahle derzeit Beiträge auf 1837,50 € (Mindeststufe).
Kennt jemand eine gesetzliche Krankenversicherung, die ein geringeres Einkommen zu Grunde legt?

Hallo,
die wird es leider nicht geben. Die genannte Grenze ist vom Gesetzgeber festgelegt und stellt das (fiktive) Mindesteinkommen dar, das für
einen hauptberuflich Selbständigen angesetzt wird. In den Daten
der vorliegenden Gesundheitsreform ist nicht zu finden, dass diese
Grenze wegfallen soll.
Gruss
Czauderna

Hallo,

hier ein Link, der vielleicht weiterhilft (siehe 1.4.07):

http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolit…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die wird es leider nicht geben. In den Daten
der vorliegenden Gesundheitsreform ist nicht zu finden, dass
diese Grenze wegfallen soll.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

ich habe da etwas anderes raus gelesen:

Für hauptberuflich Selbständigen, die in der GKV versichert sind, soll der Beitrag ab dem 1. April 2007 sinken. (Außnahme: Künstersozialkasse - deren Mitglieder zahlen Mindestbeitrag entsprechend ihrem Einkommen.)

Wenn ich das nicht völlig falsch verstanden habe, soll das angenommen fiktive Mindesteinkommen von 1837,50 nunmehr nur noch 1225 Euro monatlich betragen, also dem ICH-AGler Satz angepasst werden.
Dadruch würde der Mindestbeitrag auf etwa 175 Euro sinken.

Kann das irgendjemand bestätigen?

Frank Wilke

Hallo Frank,
ich habe das Gesetzblatt vorliegen - werde am Freitag mal
genauer nachlesen und mich wieder melden.
Gruss
Günter

Hallo,
so, nun habe ich den Gesetzestext:
§ 240 SGBV : … Der Spitzenberband Bund der Krankenkasse wird
berechtigt, zur Vermeidung von sozialen Härten bei hauptberuflich
Selbständig Tätigen die Anwendbarkeit der besodernen Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer über den gesetzlich
festgelegten personenkreis hinaus auszudehnen. Dabei ist sowohl das Vermögen des Mitglieds als auch das Einkommen und Vermögen der mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft lebenen Person zu berücksichtigen. - ende !!
Also, eine Kann-Bestimmung - Bemerkenswert ist aber, dass offensichtlich auch die Einkommensverhältnisse Ehegatte/Freund/Freundin mit eine Rolle spielen.
Übrigens - lt. Gesundheitsreform gibt es für Selbständie kein
Krankengeld mehr durch die GKV.
Gruss
Czauderna

Hallo,
so, nun habe ich den Gesetzestext:

Danke für die Ausführung, ist wirklich gut, Dich hier im Forum zu haben.

Übrigens - lt. Gesundheitsreform gibt es für Selbständie kein
Krankengeld mehr durch die GKV.

Wat? Ernsthaft? Wo und wie steht das? Das wird ja a) günstiger für die und b) eine paar hunderttausend neukunden für mich! :wink:

Frank Wilke

Hallo,
ja, das steht auch im Gesetzestext so drinne - am Montag
kann ich die genaue Stelle nennen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günther,

weisst du, ob es Änderungen gibt bei der GKV-Rückkehr für über 55jährige? Gilt noch die Regel, dass eine Familienversicherung keinen Anspruch auf eine eigene GKV-Mitgliedschaft begründet? Bisher wird die Rückkehr in eine Hauptbeschäftigung (auch nach einem Jahr) mit dem Verlust der GKV-Mitgliedschafft bestraft.

Gruß
Denis

Hallo Denis,
diese Altersgrenze von 55 Jahren wird aufgehoben, da es nun eine
Pflicht zur Versicherung für alle Bundesbürger gibt. Außerdem
wurde auch die Versicherungspflicht im bisherigen Sinn für ALG II
Empfänger aufgehoben, da diese in der PKV (Basistarif) verbleiben
können/müssen. Trotzdem wird es nicht unbedingt einfacher in die GKV
zurückzukommen, obwohl das jetzt auch nicht mehr so erstrebenswert
sein dürfte.
Gruss
Günter Czauderna

Wozu sollte man zurück kommen, wenn der Gesetzgeber einen Basistarif einführt.

TIP unter Freunden - beschäftigt Euch mit dem Gesetz noch nicht zu intensiv - das wird vielleicht Gesetz, wird dann aber nicht lange Bestand haben!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
das mag ja sein, das mit der Bestand, aber Tatsache ist, dass
es erst mal so kommen wird und man sich deshalb daran halten und orientieren muss.
Gruss
Günter

Hallo Thorulf,
das mag ja sein, das mit der Bestand, aber Tatsache ist, dass
es erst mal so kommen wird und man sich deshalb daran halten
und orientieren muss.

Ja, das ist richtig! Und beschäftigen muss man sich auch damit, um es außer Kraft zu setzen!

Thorulf Müller

Hallo,
ja, das steht auch im Gesetzestext so drinne - am Montag
kann ich die genaue Stelle nennen.
Gruss
Günter Czauderna

Boah, ich dreh durch, wenn ich mir den Gesetzentwurf durchlese. „§XY, Abs. 1 wird wie folgt geändert: Komma am Satzende jeweils durch Punkt ersetzt!“. … wie kann man sowas nur lesen, ohne ohnmächtig zu werden?

Jedenfalls hat die Suchfunktion nach „Krankengeld“ lediglich ergeben, dass ALG II Empfänger, die vorher privat versichert waren, nun nicht mehr versicherungspflichtig sind und schon gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Hallo,
es handelt sich hier um den § 44 Abs. 2 Punkt 2 SGB V. -

danach wird der Krankengeldanspruch für hauptberuflich Selbständige
verneint - das heisst im Klartext, wenn die Kasse keinen Individualtarif anbietet gibt es nix, aber wenn meine Infos stimmen
gibt es heute schon Krankenkassen bei denen die Selbständigen sich nicht mit Krankengeld versichern können.
Gruss
Günter Czauderna